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Rechtsanwalt - Strafrecht - Dresden

Selbst der gesetzestreueste Dresdner kann  unverhofft mit den Regelungen im Strafrecht in Kontakt geraten. Der Gang zum Rechtsanwalt ist dann oft das einzig Sinnvolle. Denn wenn man mit der Staatsanwaltschaft Dresden oder Polizei wegen Problemen im Strafrecht in Kontakt gerät,

Strafbefehl Höhe
Widerspruch Einspruch

14.August 2010

muss man oft tief greifende Einschnitte in den persönlichen Lebensbereich fürchten. Als in Dresden niedergelassener Rechtsanwalt bin ich neben den Gerichten in Dresden auch im angrenzenden Umland wie etwa Meißen, Pirna und Dippoldiswalde tätig.

Haus- und Wohnungsdurchsuchengen, Vorladungen als Beschuldigter oder Zeuge zur Polizei oder sogar eine Verhaftung sind typische Probleme im Strafrecht und werfen das tägliche Leben stark durcheinander. In dieser Situation ist es wichtig, sich frühzeitig anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Denn leider machen Betroffene aus guter Absicht oft ungünstige Angaben, die dann im weiteren Strafverfahren nur schwer oder überhaupt nicht mehr zu korrigieren sind. 

Die Verteidigung im Strafrecht bietet ein sehr umfangreiches Betätigungsfeld mit vielen Nebengebieten auf die man sich in meinen Augen nicht alle konzentrieren kann.

Aus diesem Grunde beschränke ich meine Tätigkeit als Strafverteidiger auf diejenigen Teilbereiche des Strafrechts, die regelmäßig auch im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht stehen.

Das ist zum Beispiel die Verteidigung bei dem Vorwurf der Beleidigung §§ 185 ff StGB, fahrlässiger Körperverletzung §§ 223, 229 StGB, fahrlässiger Tötung § 222 StGB, Nötigung § 240 StGB, Diebstahl § 243 StGB, unbefugter gebrauch eines Fahrzeugs § 248 B StGB, Betrug § 263 StGB, Versicherungsmissbrauch § 265 StGB, Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) § 265a StGB, Urkundenfälschung § 267 StGB, Pfandkehr § 289 StGB, Sachbeschädigung § 303 StGB, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315b StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs § 315c StGB, Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB, Vollrausch § 323a StGB, Bestechung § 332 ff StGB, Fahren ohne Fahrerlaubnis § 21 StVG, Kennzeichenmissbrauch § 22 StVG, 0,5 Promillegrenze § 24a StVG,  und Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern (Tachomanipulation, Tachojustierung) § 22b StVG, Alkohol am Steuer.

Alexander Kaden

Rechtsanwalt Dresden Klotzsche.

Rückforderung

Revision strafe Schwarzfahren

 

"Richtiges" Verhalten gegenüber der Polizei:

Ob das eine oder andere Verhalten richtig oder falsch ist, lässt sich nicht generell sagen. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an. Erfahrungsgemäß liegt aber die beste Verteidigung am Anfang darin, Ladungen der Polizei nicht beachten und ohne Rechtsanwalt keine Aussagen zu machen. Denn oft führen gut gemeinte Aussagen zur Verteidigung im Strafrecht  zu nur schwer überwindbaren Untiefen. Sie haben dass Recht, sich sofort einen Rechtsanwalt zu Seite zu nehmen und müssen bei der Polizei keine Aussagen machen. (Es gibt wie immer Ausnahmen, vereinbaren Sie einen Termin in meinem Büro in Dresden und lassen Sie sich beraten.)

Aktuell im Strafrecht:

- Durch das verschenken eines alten Gebrauchtwagens "zum Ausschlachten" kann man sich nach Ansicht des OLG Celles wegen umweltgefährdender Abfallentsorgung gemäß § 326 Abs. 1 Nr. 4a StGB strafbar machen. OLG Celle Az. 32 Ss 113/09 Das Amtsgericht hatte den Angeklagten freigesprochen. Auf Revision der Staatsanwaltschaft verwies das OLG die Sache nun zur erneuten Entscheidung an den Strafrichter zurück.

- Wer im Straßenverkehr einen Verkehrsunfall verursacht und danach weiterfährt, weil er den Unfall nicht bemerkt hat, darf nach dem einen Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Az: 2 BvR 2273/06) in Zukunft nicht mehr wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht §142 StGB) bestraft werden.

- Polizisten dürfen Veranstaltungen selbst dann nicht ohne richterliche Anordnung betreten, wenn der Veranstalter keine Teilnehmerbeschränkung angekündigt hat. So jetzt das VG Berlin A 330.07

Spruch des Tages

Manche sagen der Verteidiger im Strafrecht hat die Wahl: Entweder er vertritt den Mandanten, oder das Gesetz.

 

Hinweis: Fast alle Rechtschutzversicherungen werden in strafrechtlichen Verfahren, auch beim Strafbefehl, laut ihrer ARB dann leistungsfrei, wenn es zu einer Verurteilung wegen einem vorsätzlich begangenem Vergehen kommt. Die Kosten des Verfahrens muss der Betroffene dann im Fall einer Verurteilung selber tragen. Gleiches gilt auch bereits wegen dem bloßen Vorwurf eines Verbrechens. Vergehen sind verallgemeinert Straftaten, die im Mindeststrafmaß Geldstrafe oder Freiheitsstrafe unter einem Jahr vorsehen. Verbrechen hingegen sehen als Mindeststrafe mindestens ein Jahr Gefängnis (mit oder ohne Bewährung) vor.

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Terminvertretung

Rechtsanwalt Alexander Kaden, Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

Telefon: 03518908169 - 01739473737

15.August  2010

Interessantes

Wird man nur wenige Meter nach dem Ortseingangsschild geblitzt oder die Geschwindigkeit kurz hinter dem Ortseingang gemessen ist ein Fahrverbot in den meisten Fällen nicht rechtmäßig. Dies ergibt sich aus fasst allen Polizeirichtlinien der Länder. In Sachsen soll zum Beispiel in der Regel bis 150m nach dem Ortsschild nicht gemessen werden.

Fachanwälte und Rechtsanwälte im Strafrecht in Dresden, Pirna und Dippoldiswalde sind zum Erfahrungsaustausch herzlich willkommen.

Rechtsanwälte für Strafrecht können gern hier Ihre Visitenkarte hinterlassen.