Ihre Chance:
Ein
Gerichtsverfahren im Arbeitsrecht kann über Jahre andauern und birgt auch für einen Arbeitgeber
ein großes finanzielles Risiko. Aus diesem Grunde sind Arbeitgeber manchmal auch
bei eigentlich "sicheren" Kündigungen bereit, noch eine Abfindung zu
zahlen, um einen endlosen Streit vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden.
Die Rechtsanwaltskosten:
Die Kosten für den
Rechtsanwalt im Arbeitsrecht bestimmen sich grundsätzlich nach dem RVG, dem
Vergütungsgesetz der Anwälte. Die Gebühren richten sich damit nach dem
Streitwert. Allerdings kann man sich,
jedenfalls in der ersten Instanz, vor dem Arbeitsgericht,
selber ohne Anwalt vertreten. Allerdings ist kaum ein "normaler" Arbeitnehmer so mit den
einschlägigen Gesetzen vertraut, dass sich der Weg zum Gericht ohne anwaltliche
Begleitung lohnt. Andererseits hat der Gesetzgeber im arbeitsrechtlichen
Verfahren eine in meinen Augen ungünstige Regelung getroffen.
Denn egal ob man im
Prozess der ersten Instanz gewinnt oder verliert, die Anwaltskosten trägt man
immer selber. Ob hier ein Gang zum Arbeitsrechtler ohne
Rechtschutzversicherung lohnt, muss jeder selber entscheiden. Doch selbst wenn
man einen Teil der erstrittenen Abfindung an den Anwalt abgeben muss.... Was
hätte man ohne seine Hilfe?
Alexander Kaden
Rechtsanwalt in Dresden
Allgemeine
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Arbeitsrecht
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Aktuelles:
Das BAG hat mit Urteil vom
19.08.2010 - 8 AZR 530/09
entschieden, dass eine Stellenanzeige, die ausdrücklich "junge" Bewerber sucht,
gegen das Gleichbehandlungsgebot aus § 11 AGG verstoßen kann. Gelingt es dem
Arbeitgeber nicht, das Gericht davon zu überzeugen dass die Benachteiligung
nicht altersbedingt ist, steht dem Bewerber auch ohne Verschulden des
Arbeitgebers ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
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Der Gerichtshof der
europäischen Gemeinschaften hat 22. Oktober 2009 entschieden, dass eine
Abfindung nach einer fristlosen Kündigung in der Zeit des Elternurlaubs auf
Grundlage des Vollzeitgehaltes berechnet werden muss.
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Mit Beschluss vom
07.07.2009 - 5 AZB
8/09 hat das höchste Arbeitsgericht (BAG) entschieden, dass
Ersatzansprüche des Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer wegen der Beschädigung
von fremden Arbeitsmitteln, hier ein Leasingfahrzeug, nicht vor dem
Arbeitsrichter, sondern den Zivilrichter gehören.
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Kehrt eine Mitarbeiterin
nach der Mutterschutzzeit nach dem Mutterschutzgesetz ins Arbeitsleben
zurück und wird ihr dann ein Arbeitsplatz zugewiesen, der dem vor der
Mutterschutzzeit nicht gleichwertig ist, liegt darin eine unzulässige Weisung
des Arbeitgebers
wegen
Benachteiligung des Geschlechts i.S.v. § 3 Abs. 1 AGG.
So entschied kürzlich das
Arbeitgericht
Wiesbaden, Urteil vom 30.10.2008 - 5 Ca 632/08
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Eine an das Alter
anknüpfende Sozialauswahl stellt zwar eine an das Alter anknüpfende
unterschiedliche Behandlung dar, ist aber gemäß § 10 Satz b1,
2 AGG gerechtfertigt. So entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht mit
Urteil vom
06.11.2008 - 2 AZR 523/07.
Information:
Leider muss der Mandant im Arbeitsrecht die Anwaltskosten regelmäßig auch dann
tragen, wenn er seinen Prozess vor dem Arbeitsgericht gewinnt. Hier kann eine
Rechtschutzversicherung die Angst vorm Gang zum Arbeitsrechtler nehmen.
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