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Streupflicht auf glattem Radweg.Das Oberlandesgericht Oldenburg nimmt nunmehr unter besonderen Umständen auch eine Streupflicht der Gemeinde vor 7:30 Uhr an. Hintergrund war hier, das ein Radfahrer auf dem Schulweg gestürzt ist, auf dem sich in der zweiten Nachthälfte Eis gebildet hatte. Die Gemeindesatzung sah zwar erst eine Streupflicht ab 7:30 Uhr vor, jedoch sahen die Richter dies anders. 6 U 30/10 zwar besteht auf Radwegen keine generelle Streupflicht, anders ist es jedoch an bedeutenden Stellen. diese war hier gegeben. Der Radfahrer musste sich dennoch ein Mitverschulden von 50 Prozent anrechnen lassen, schließlich hatte er die Eisfläche erkennen können. Wertminderung OLG Celle
Bei der Berechnung
der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall kann im Rahmen des
Vorteilsausgleichs ein Abzug von 5% der Mietwagenkosten vorgenommen werden. So
hat jetzt jedenfalls das OLG Celle mit Urteil vom 30.09.2009 - 14 U 63/09
entschieden. Grund dafür ist, dass man sich die Abnutzung seines eigenen
Fahrzeugs in der Zeit erspart. Ausgegangen ist das Gericht hier von einer
täglichen Fahrleistung von ca. 70 Kilometer. Fährt man weniger, kann der Abzug
also geringer werden. Fährt man zu wenig kann es aber sein, dass man die
Mietwagenkosten überhaupt nicht ersetzt bekommt, weil man Mietwagenkosen
provoziert hat, obwohl man kein Auto brauchte. - Es ist als nicht so einfach mit
den Mietwagenkosten -
Weiter hat das Gericht entschieden, dass im Rahmen der
Schadensschätzung
die Wertminderung eines Unfallfahrzeugs auch nach der Methode Ruhkopf/Sahm
ermittelt werden kann. auch sind Aufschläge auf die Mietwagenkosten für eine
"Vollkasko" ohne Selbstbeteiligung und sogar Aufschläge für eine
Insassenversicherung ersatzfähig. Letzteres jedenfalls dann, wenn der
Geschädigte bereits bei seinem PKW über eine solche Versicherung verfügte. - Blutentnahme - RichtervorbehaltDie Alternative zur Blutentnahme ist, jedenfalls im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, die Atemalkoholkontrolle. Ab einer gewissen Alkoholkonzentration wird jedoch, um auf „Nummer Sicher“ zu gehen, eine Blutentnahme angeordnet. Und gerade hier liegt das Problem! Zwar können Blutentnahmen auch „technisch“ angegriffen werden, doch fordern der Gesetzgeber und immer mehr Obergerichte, dass die Blutentnahme von einem Richter angeordnet wird. Und Zwar vorher. Die Praxis sieht allerdings meistens anders aus. Meistens entscheiden Polizisten kraft „Notkompetenz bei Gefahr im Verzug“ dass eine Blutentnahme durchzuführen ist um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Dies widerspricht aber dem Gesetz, da in den seltensten Fällen tatsächlich Gefahr im Verzug vorliegt. Nach Ansicht der Gerichte in Sachsen, insbesondere LG und OLG Dresden ist die Blutentnahme dann unverwertbar, wenn nicht einmal versucht wurde einen Richter oder Staatsanwalt zu erreichen. - Provida- Auf der Autobahn gefilmtDas mobile Videoüberwachungssystem Provida wird in zahlreichen Fernsehsendungen als das unfehlbare Verkehrsüberwachungssystem dargestellt. Die Realität sieht jedoch oft anders aus und lässt Autofahrer hoffen. Bei der technischen Überprüfung mehrerer Messungen hat sich herausgestellt, dass die Messfahrzeuge von der Herstellerfirma im Rahmen von Wartungsarbeiten mit nicht zugelassenen Bauteilen (CAN-BUS) ausgestattet wurden. Dies führte dazu, dass die Messgeräte als nicht geeicht betrachtet werden müssen. Auf die Messergebnisse sind im Gerichtsverfahren daher oft wesentlich höhere Fehlertoleranzen als die üblichen 3 Km/H oder 3 Prozent aufzuschlagen. Mitunter müssen von der gemessenen Geschwindigkeit bis zu 20 Prozent abgezogen werden. Viele Gerichte stellen Verfahren wegen diesem Fehler sogar ganz ein. Wie sich nun herausgestellt hat sind in Sachsen alle Messfahrzeuge betroffen und deshalb nicht mehr im Einsatz. Ab Mai 2010 sind dann neue Videowagen (BMW 330d) mit wechselnden Kennzeichen im Einsatz. - Mangel bei falscher FarbeDer Bundesgerichtshof hat am 17.02.2010 entschieden, dass eine falsche Farbe an einem Neuwagen einen erheblichen Mangel darstellt. Dieser Mangel kann unter Umständen bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrages führen. Az. VIII ZR 70/07 - VideomessungMit Beschluss vom 02.02.2010 hat das OLG Dresden klargestellt, dass das VKS Abstandsmessverfahren nur bei verdachtsabhängigen Videomessungen auf § 100 h Abs.1 Nr. 1 StPO gestützt werden kann. Der Entscheidung liegt ein Urteil des Amtsgerichts Meißen zugrunde. Die zuständige Richterin hat den Betroffenen in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom August 2008 freigesprochen. Gegen den Freispruch wendete sich die Staatsanwaltschaft Dresden im Grunde erfolglos. Zwar wurde das Urteil wegen anderer Verfahrensfehler aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Meißen zurückverwiesen, jedoch dürfte das noch ausstehende neue Urteil im Ergebnis wieder ein Freispruch werden. Denn der Einsatz des sächsischen VKS erfolgt, auch wenn polizeiinterne Richtlinien etwas anderes vorschreiben, grundsätzlich ohne Anfangsverdacht. - LasermessungNeues Urteil zu Videomessung: In einer folgerichtigen Entscheidung hat nun das Amtsgericht Meißen mit Urteil vom 16.12.2009 einen Betroffenen in einer Verkehrsordnungswidrigkeit freigesprochen. Das Amtsgericht ist in dem Urteil seiner bisherigen Rechtsauffassung und der Verteidigung gefolgt und hat die Lasermessung mit der Leivtec XV 2 für unzulässig erklärt. Das Urteil ist jetzt, nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden Ihre Rechtsbeschwerde zurückgenommen hat, rechtskräftig. - Lichtschrankenmessung geblitztNach den Amtsgerichten Grimma, Eilenburg und Meißen stellen immer mehr Gerichte Bußgeldverfahren ein, weil es an einer Rechtsgrundlage für das Erstellen der Fahrerfotos fehlt. Nicht so viel Glück wie die Sachsen haben hingegeben die Temposünder in Bayern. Jedenfalls das OLG Bamberg ist, wenn auch mit fragwürdiger Begründung der Meinung, dass selbst die vom Verfassungsgericht beanstandeten Videomessungen korrekt und damit verwertbar sind. Anders sieht das wohl das OLG Dresden. - Immer mehr Amtsgerichte in Sachsen, aber auch Bußgeldstellen, beenden Verfahren in Verkehrsordnungswidrigkeiten nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid vorzeitig. Grund dafür ist die viel zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Aufnahmen bei der Geschwindigkeitsüberwachung mangels Rechtsgrundlage nicht verwertbar sind. Allerdings ist die Rechtsprechung hier noch nicht einheitlich und ein Urteil des Oberlandesgerichts bleibt abzuwarten. Aber auch für den Fall, dass der Gesetzgeber bald ist eine verbindliche Regelung trifft, ist eine anwaltliche Prüfung in jedem Fall sinnvoll. Zum einen sind immer noch sehr viele Blitzerfotos so unscharf, dass sich zwar der Betroffene selber erkennt, jedoch eine eindeutige Identifizierung durch den Richter nur schwer möglich ist. Zum anderen bieten Messfehler und Verfahrensfehler unzählige Angriffspunkte die ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung führen können. Eine Prüfung des Einspruchs wird in der Regel von der Verkehrsrechtschutzversicherung getragen. - Amtsgericht Grimma zum VideourteilMit Beschluss vom 01.10.2009 hat das Amtsgericht Grimma in Sachsen entschieden, dass ein Bußgeldverfahren nach einem Geschwindigkeitsverstoß einzustellen ist, weil das "Blitzerfoto" rechtswidrig erlangt wurde. Das Amtsgericht greift damit mutig und zugleich vorbildlich die nachfolgende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 941/08 zum Videobeweis auf und entwickelt diese fort. Damals hatte das BverfG wegen einem Eingriff in grundrechte des Betroffenen entschieden, dass anlasslose Beweisvideos im Bußgeldverfahren nicht verwertet werden dürfen, da es (auch in Sachsen) keine Rechtsgrundlage dafür gibt. - Videourteil BundesverfassungsgerichtWird ein Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr von der Polizei gefilmt, etwa durch Videoanlagen des VKS, können solche Aufnahmen einem Beweisverwertungsverbot unterliegen und so vor Gericht unverwertbar sein. So entschied kürzlich das Bverfg in Karlsruhe (Az: 2 BvR 941/08). Fraglich ist es, wir sich das in den Fällen auswirkt, indem man von einem Videowagen der Polizei oder vor einer roten Ampel vom Ordnungsamt gefilmt wird. Die Sachlage dürfte hier, im Gegensatz zum normalen Blitzfoto, vergleichbar sein. - Pickup als PKWEin so genannter "Pick Up" ist bei der Besteuerung als PKW einzustufen. So jetzt FG Düsseldorf Aktenzeichen:8 K 4063/08 Verk - Einspruch gegen Bußgeldbescheid nach ZahlungEinspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist auch dann noch möglich, wenn die Geldbuße im Bußgeldbescheid bereits vor einreichen des Einspruchs bezahlt ist. So entschied bereits im Jahre 1998 das OLG Stuttgart, NZV 1998, 81 Anders ist es allerdings im Verwarnungsverfahren vor der Bußgeldstelle, Also bei Verwarnungen bis 35,00 Euro. Nimmt man das Verwarngeld vor Erlass eines Bußgeldbescheides an, ist das Verfahren beendet und ein Einspruch oder gar neu aufrollen unmöglich. - Alkohol am SteuerFahrten mit einem Fahrrad unter Alkohol (hier 1,84 Promille) führen nicht zwingend zum Entzug von Führerschein und Fahrerlaubnis. So entschied jedenfalls der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof München Az: 11 CS 08.3428. Ein Fahrverbot gem. § 44 StGB droht hier im Übrigen auch nicht, da keine Fahrt mit einem Kraftfahrzeug vorliegt. - Blutprobe ohne Richteranordnung unverwertbarEine Blutprobe welche nach § 81a Abs. 2 StPO durch die Polizei ohne richterliche Anordnung erlangt wurde kann in einem Verfahren unter Umständen einem Beweisverwertungsverbot unterliegen und damit für die Verurteilung "unbrauchbar" sein. So entschied kürzlich das OLG Dresden (Az:1 Ss 90/09)
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