Rechtschutzversicherungen

 

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Sie haben eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen? In diesem Fall müssen Sie sich über die Kosten eines Rechtsstreits keine Gedanken machen. Im Rahmen Ihrer ARB, den Geschäftsbedingungen der Rechtschutzversicherungen, übernehmen die Gesellschaften die notwendigen Kosten des Verfahrens.

In Zivilprozessen z.B. nach einem Verkehrsunfall werden unter anderem die Kosten der Klage, des Gerichts, Gutachten und die Anwaltskosten (auch außergerichtlich) von den Parteien bezahlt.

In Strafverfahren oder Bußgeldverfahren übernehmen die Versicherungen ebenso die gesamten Kosten der Vertretung. Damit jedoch das Kostenrisiko komplett abgesichert ist, wird die Deckung der Anwaltskosten auf Wunsch vorab mit der jeweiligen Versicherung besprochen.

Nach den neuen Bedingungen der Versicherer ist man meistens auch in der Wahl seines Anwaltes frei. Auf den Vertragsanwalt der Versicherung oder die Hotline am Telefon muss man also nicht zurückgreifen.