| In
Zivilprozessen z.B. nach einem Verkehrsunfall werden unter anderem die Kosten
der Klage, des Gerichts, Gutachten und die Anwaltskosten (auch außergerichtlich)
von den Parteien bezahlt.
In Strafverfahren oder
Bußgeldverfahren
übernehmen die Versicherungen ebenso die gesamten Kosten der Vertretung. Damit
jedoch das Kostenrisiko komplett abgesichert ist, wird die Deckung der
Anwaltskosten auf Wunsch vorab mit der jeweiligen Versicherung besprochen.
Nach den neuen
Bedingungen der Versicherer ist man meistens auch in der Wahl seines Anwaltes
frei. Auf den Vertragsanwalt der Versicherung oder die Hotline am Telefon muss
man also nicht zurückgreifen. |