Prozesskostenhilfe - Beratungshilfe

 

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Ein Rechtsstreit, ob als Klage oder Verteidigung, kostet in den allermeisten Fällen Geld. Zu den anfallenden Kosten gehören in der Regel neben den Gerichtskosten, die nicht unerheblichen Anwaltsgebühren. Da jedoch unser Rechtssystem den Mittellosen nicht verwehrt bleiben soll, hat der Gesetzgeber das System der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe geschaffen. Danach wird auf Antrag die finanzielle Lage des Antragstellers, genauso wie die Erfolgsaussichten des Prozesses, geprüft. Liegen die Vorraussetzungen vor, können die Kosten für das Gericht und den eigenen Anwalt in Extremfällen sogar ganz erlassen werden. Antragsformulare erhalten Sie bei Gericht oder in der Linken Leiste unter "Formulare". Bei Fragen helfe ich gern weiter.