Erforderlich ist in der Regel nur eine Kopie des Bußgeldbescheides mit
einer Telefonnummer für Rückfragen und wenn vorhanden die
Versicherungsscheinnummer der Rechtschutzversicherung.
Selbstverständlich sind Sie auch persönlich jederzeit willkommen.
Hausbesuche
Ist Ihnen der Weg in meine
Kanzlei unmöglich und lässt sich der "Fall" auch nicht übers Internet abwickeln,
können Sie, zum Beispiel bei Verletzungen nach Verkehrsunfall einen "Hausbesuch"
vereinbaren.
Dresden,
Rechtsanwalt Kaden |