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Verkehrsrecht Aktuell: Schild nicht gesehen - Bußgeld? Fahrverbot: Folgen einer Geschwindigkeitsmessung? Hier geht´s zum aktuellen Bußgeldkatalog 2012 Hier können Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid online einlegen Abstandsmessungen oft weiter unzulässig |
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Aktuelle Urteile von Rechtsanwälten im Verkehrsrecht:Regionales und UrteileBlitzer - Vorwerfbarkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung - Schild nicht gesehenAmtsgericht Weißwasser: Um einem Betroffenen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorzuwerfen muss sichergestellt sein, dass der Betroffene das die Geschwindigkeitsbegrenzung anordnende Verkehrszeichen auch erkennen kann. Sicher reicht es zur Verteidigung nicht aus, nur zu behaupten, man habe das Verkehrsschild nicht gesehen. anders war es aber in einem Fall vor dem Amtsgericht Weißwasser. Hier stand nach umfangreicher Beweisaufnahme, zwei Gerichtsterminen und einer Tatortbesichtigung fest, dass der Betroffene in einem Bußgeldverfahren ein vor einer Baustellenampel aufgestelltes Verkehrszeichen wegen einem auf einen Parkplatz abbiegenden Transporter nicht erkennen konnte. Damit war nach Meinung des Richters ein Bußgeld nicht gerechtfertigt, dass Verfahren wurde eingestellt. Alkohol am Steuer"Herr Rechtsanwalt, bei Alkohol am Steuer kommen wir um ein Fahrverbot nicht herum", signalisierte kürzlich eine Richterin am Amtsgericht Dresden in einem Bußgeldverfahren. Alkoholverstöße sind so gefährlich, dass hier ein Fahrverbot auch nicht ausnahmsweise gegen Erhöhung der Geldbuße, wie etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, entfallen kann. Der Laie fragt sich nun zu Recht, wo der Unterschied besteht. Das Risiko bei einer Fahrt mit zwei Bier einen Verkehrsunfall zu verursachen ist wohl kaum so hoch, wie wenn man mit 126 km/h bei zulässigen 50 durch die Stadt brettert. Damals kostete die Geldbuße den Betroffenen am Amtsgericht Kamenz etwa 800,00 Euro, aber drei Monate Fahrverbot sind weggefallen. (Zwar eine krasse Ausnahme, aber vor 2 Jahren so geschehen) Wenigstens konnte man in der Alkoholsache aus Dresden durch die lange Verfahrensdauer (8 Monate, wie fast immer) erreichen, dass die Betroffene das Fahrverbot in ihren Jahresurlaub verschieben konnte. Änderungen im PunktesystemHier das Wichtigste im Überblick: Bei 8 Punkten ist Schluss - 1 Punkt für geringe Verstöße (Handy am Ohr) - 2 Punkte bei groben Verstößen (Alkohol am Steuer, Rotlichtverstöße, grobe Abstandsunterschreitungen) - bis zu doppelt solange Tilgungsfristen - keine Punkte für Verstöße gegen die Umweltplakettenpflicht - keine Möglichkeit des Punkteabbaus Fahrverbot verschiebenEs kann viele Gründe geben, warum es auch trotz intensiver Verteidigung nicht möglich ist, ein Fahrverbot ganz zu umgehen. Trotzdem kann den Betroffen manchmal allein dadurch geholfen werden, wenn das Fahrverbot um einige Monate rausgezögert wird. Für den Ersttäter ordnet die Bußgeldstelle meist von sich aus an, dass das Fahrverbot spätestens 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam wird. Innerhalb dieser Frist kann das Fahrverbot dann "frei gewählt" werden. Ist diese im Gesetz vorgeschriebene Regelung nicht ausreichend oder weil man Wiederholungstäter ist nicht anzuwenden (so auch im Strafverfahren), kann man durch geschicktes Verhalten im Verfahren erreichen, dass das Fahrverbot trotzdem weit in die Zukunft gelegt wird. Gutachterkosten beim VerkehrsunfallWer durch einen Verkehrsunfall unverschuldet einen Schaden an seinem Fahrzeug erleidet soll so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht geschehen. Um den Schaden zu bewerten muss dann oft ein Schadensgutachten erstellt werden. Nur dieses kann sichere Auskunft über die Verkehrssicherheit, den Widerbeschaffungswert, den Restwert, Die Reparaturdauer, Mietwagenzeit und ggf Nutzungsausfallentschädigung geben. Solche Gutachten kosten meistens nicht weniger wie 300,00 Euro und können ab und an sogar vierstellige Beträge erreichen. Nur wer zahlt den Gutachter? Genau wie die Rechtsanwaltskosten der Schädiger. Nur was ist bei einer Teilschuld oder einer Schadensquote? Der Rechtsanwalt wird im Regelfall trotzdem vom Unfallgegner voll bezahlt, da er ja nur den Ersatzfähigen Schaden geltend macht. Beim Gutachter haben sich die Geister bislang gestritten. Schließlich war für den Geschädigten nur der Teil des Schadens in der Höhe interessant, der vom Gegner ersetzt wird. Wie hoch der unersetzte Schaden ist interessiert in der Regel nicht. Somit waren viele Gerichte der Meinung, die Gutachterkosten sollen auch voll ersetzt werden. Anders entschied nun der BGH am 07.02.2012. Nach seiner Auffassung müssen auch die Gutachterkosten wie der Schaden (nicht aber die Rechtsanwaltskosten) der Quote entsprechend geteilt werden. Fahrverbot umgehenAuch wenn man Jahrelang am Straßenverkehr unfallfrei und punktefrei teilgenommen hat, muss nach Meinung der meisten Oberlandesgerichte auch gegenüber einem Ersttäter wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 31 km/h und ausserorts ab 41 km/h ein Fahrverbot zwingend verhängt werden, auch wenn es dem Betroffenen erhebliche Umstände macht und mit großen finanziellen Einbußen verbunden ist. So ein Unsinn, denken wohl jetzt die Meisten und sind dabei in guter Gesellschaft. Neben den Amtsgerichten in Merseburg, Meißen, Bad Hersfeld, Pirna, Senftenberg, Jena, Löbau, Kamenz und Hainichen, um nur einige zu nennen, hat nun auch das Amtsgericht Riesa wieder bestätigt, dass mit guter Argumentation einem Verkehrssünder nicht das absolute "Aus" drohen muss, um das Fahrverbot in eine Geldbuße umzuwandeln. Hier genügte, dass der Betroffene das Auto für den Arbeitsweg benötigte und nur über ein geringes Einkommen verfügte. So wurden aus 160,00 Euro Geldbuße mit Fahrverbot 200,00 Euro ohne. Kaum zu glauben aber war: Das Amtsgericht Dresden verhängt eine Geldbuße in Höhe von 15,00 Euro wegen einer Überschreitung von 4 km/hWas war geschehen? Dem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der Stauffenbergallee in Dresden mit 54 km/h in einen mobilen Blitzer (Leica XV3) gefahren zu sein. Zulässig waren aber nur 30 km/h. Der Mandant wendete jedoch ein, dass es ihm unmöglich war das 30er Schild zu sehen. Auch nach einer umfangreichen Beweisaufnahme konnte die zuständige Richtern nicht sicher ausschließen, dass das 30er Zeichen nicht verdeckt war. Somit musste sie wohl oder Übel von zulässigen 50 km/h ausgehen. Damit die Staatskasse die bis dahin angefallen Verfahrenskosten nicht tragen muss kam es dann zu der eher "unüblichen" Verurteilung wegen 4 km/h. Verkehrsrecht Freital - Bußgeld wegen Vorsatz verdoppeltWahrscheinlich ist das Stadtsäckel in Freital, einer kleinen Gemeinde im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Dippoldiswalde, wieder mal leer. Anders lassen sich die fragwürdigen Methoden der Bußgeldstelle in Freital nicht erklären. Um an frisches Geld zu kommen hat sich schon die ein oder andere Gemeinde ins Gebüsch gehockt und an unsinnigen Stellen ihre Blitzer aufgestellt. Das reicht der Bußgeldstelle in Freital aber bei weitem nicht. Die Sachbearbeiter werfen den Verkehrssündern nun nach Aktenlage vor, vorsätzlich zu schnell gefahren zu sein und verdoppeln auf dieser Grundlage das Bußgeld. Zwar ist es laut Bußgeldkatalog grundsätzlich richtig, dass die Geldbuße bei vorsätzlicher Begehungsweise erhöht, ggf auch verdoppelt, wird. Aber wie weißt man den Vorsatz nach? Wenn man sich nicht verplappert und sagt man hatte es eilig wird das wohl schwierig. So meint auch das OLG Dresden und das Gros der wesentlichen Oberlandesgerichte, dass man allein anhand der gemessenen Geschwindigkeit nicht auf eine vorsätzlich begangene Tat schießen kann. Aber das ist in Freital wohl noch nicht angekommen. Freital - Bußgeldstelle umgeht den RechtsanwaltSicherlich ist es zwischen Rechtsanwälten und Bußgeldstellen keine Liebe, aber man respektiert sich, auch wenn man in der Sache hart verhandelt. Dazu gehört es vor allem auch, dass man sein Gegenüber nicht übergeht, sondern über alle wichtigen Verfahrensschritte rechtzeitig informiert, um so ein faires Verfahren zu ermöglichen. Anders in Freital. Dort teilte neulich ein Mitarbeiter mit, dass er dem Anwalt bewusst verfahrenswesentliche Unterlagen vorenthalten hat. Seine Begründung war, er habe gedacht, der Rechtsanwalt hätte kein Interesse mehr an dem Fall.... Praktischerweise waren dadurch auch alle Fristen verstrichen und das doppelte Bußgeld für die Stadtkasse gesichert. Hat eine Behörde, die mit solchen Bandagen arbeitet ihren Anspruch auch Strafverfolgung nicht selbst längst verloren? Fahrverbot bei Blitzern kurz vor dem OrtsausgangsschildDas Amtsgericht Jena hat nun in einer Bußgeldverhandlung entschieden, dass ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts dann nicht verhängt werden muss, wenn der Blitzer unmittelbar vor dem Ortsausgangsschild aufgestellt war. Für den Betroffenen eine günstige Entscheidung, da dies viele Amtsgerichte auch anders entscheiden. Hier war es aber so, dass der Betroffene punktefrei war und sich einsichtig zeigte. Zudem waren die Straßenverhältnisse großzügig gestaltet und der Ortsausgang fast unbebaut. Eine Gefährdung anderer war im konkreten Fall ausgeschlossen. Der "Schwarzlichtblitzer" in Meißen/Schottenbergtunnel ungeeichtDie Geheimwaffe des Landratsamtes Meißen, der Schwarzblitzer im Schottenbergtunnel in Meißen. -ungeeicht- Kaum zu glauben aber war. Wie mir freundlicherweise neulich in einem Bußgeldverfahren mitgeteilt wurde, musste bei dem Blitzer im Schottenbergtunnel wegen Wartungsarbeiten eine Plexiglasscheibe erneuert werden. Dazu musste auch das Eichsiegel am Blitzer aufgebrochen werden. Damit war das Geschwindigkeitsmessgerät juristisch als ungeeicht zu betrachten. Die Folge ist damit, dass alle in diesem Zeitraum aufgenommenen Geschwindigkeitsmessungen vor Gericht unverwertbar wären. Wer also geblitzt wurde hat gute Chancen, Punkte und Fahrverbote zu umgehen. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315c StGBIn den vergangenen Jahren war es bis hin zu den Obergerichten strittig, ab welchem Betrag eine Sachen einen bedeutenden Wert im Sinne von § 315c StGB hat. Diese Frage ist deshalb sehr entscheidend, weil es bei der Gefährdung von Sachen mit bedeutendem Wert in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt. In Urteilen der Letzten Jahre finden sich Werte die bei 1500 DM beginnen und bis 1300,00 Euro, vereinzelt sogar bis 1500,00 Euro und in Ausnahmefällen sogar bis 2000,00 Euro reichen. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil, Az.: 4 StR 245/10 klargestellt, dass weiter der Betrag von 750,00 Euro entscheidend ist. Kein Fahrverbot bei überlanger VerfahrensdauerDie Strafe soll der Tat auf dem Fuße folgen. So ist es jedenfalls der Wille des Gesetzgebers und dieser gilt auch im Verkehrsrecht. Der Grund dafür ist, dass der Täter durch die Strafe aus seinen Fehlern lernen soll. Dies wird aber zunehmend mit unwahrscheinlicher, wenn zwischen Tat und Strafe viel Zeit verstreicht. Im Strafrecht wurde daher die so genannte Vollstreckungstheorie entwickelt, die nach richtiger Auffassung des Bußgeldsenates des OLG Hamm nun auch im Bußgeldrecht Anwendung finden soll. Wird ein Autofahrer z.b am 24. Juli 2011 bei einer Geschwindigkeitsmessung innerorts mit 35 km/h zu schnell ertappt, droht ihm in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat Dauer. Sucht er sich nun einen Rechtsanwalt für die Vertretung vergehen typischerweise bis zu vier Monaten, bis der Anwalt überhaupt Akteneinsicht erhält. Dann wandert der Vorgang irgendwann durch die Instanzen, sodass man sich meist nach einem Jahr vor Gericht wieder sieht. Bestätigt sich dann dort der Tatvorwurf, hat das Gericht nach Urteilsverkündung normalerweise 5 Wochen zeit, dass Urteil mit Fahrverbot zu begründen. Hat man rechtzeitig ein Rechtsmittel eingelegt, kann man dieses dann in einer weiteren Monatsfrist begründen. Das Rechtsmittelgericht entscheidet dann meist erst nach einer Zeit von 18-24 Monaten nach der Tat. Hält das Urteil des Amtsgerichtes, müsste nun nach fas zwei Jahren ein Fahrverbot angetreten werden. Angenommen der Autofahrer ist die gesamte Zeit nun ohne Punkte in Flensburg gefahren. Was soll er nach 2 Jahren noch aus dem Fahrverbot lernen, wenn er die letzten Jahre gezeigt hat, dass er aus seinen Fehlern gelernt hat? Nichts, wie jetzt das OLG Hamm erkannt hat. Damit soll in diesen Fällen das Fahrverbot auf die Verfahrensdauer angerechnet werden. Abrechnung auf Gutachtenbasis bei gewerblich genutzten FahrzeugenDer BGH hat in den letzten Jahren zahlreiche Entscheidungen dazu getroffen, ob, wann und wie Fahrzeugschäden auf Gutachtenbasis abgerechnet werden können. Fraglich ist nun, ob diese Grundsätze auch auf gewerblich genutzte Fahrzeuge zu übertragen sind. Grundsätzlich muss man dies bejahen, denn der Schaden ist bei privaten und gewerblich genutzten Fahrzeugen von der technischen Seite her identischen. Nur können sich dann Unterschiede ergeben, wenn der Unternehmer sein Fahrzeug von vornherein nie zum Markenhändler bringt, sondern selbst günstig repariert. So etwa ein Fuhrunternehmer oder Landwirt mit eigener Werkstatt. Hier scheinen bei der Abrechung auf Gutachtenbasis einige Besonderheiten zu beachten sein, die durchaus dazu führen können, dass nur billig abgerechnet werden kann. Entschieden ist ein solcher Fall bislang wohl noch nicht, sodass hier stets Vorsicht geboten ist. Alkohol am Steuer - Versicherung leistungsfrei?Baut man mit Alkohol am Steuer einen Unfall im Straßenverkehr, droht nicht nur der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315c StGB), sondern oft wird auch die Kaskoversicherung leistungsfrei und die Haftpflichtversicherung fordert den ersetzten Fremdschaden zurück. Doch hier hat jetzt der BGH Az: IV ZR225/10 einige Einschränken vorgenommen. Nach Abschaffung des "Alles oder Nichts Prinzips" in der Reform des Versicherungsrechts kommt es nun auf den Einzelfall an, ob die Versicherung bei Alkohol am Steuer (also Grober Fahrlässigkeit) zahlen muss oder nicht. Nach Meinung des BGH kann es in krassen Ausnahmefällen zu einer Kürzung auf Null kommen. In der Regel wird man aber eine Quote im Verhältnis zum Verschulden finden müssen. Im konkreten Fall war der Fahrer mit weit über zwei Promille gegen eine Laterne gefahren. Das Gericht meint hier, dass hier möglicherweise ein Fall von Schuldunfähigkeit vorliegt und zieht den bemerkenswerten Schluss, dass Schuldunfähige nicht grob Fahrlässig handeln können. Gutachterkosten bei TeilschuldOft ist bei einem Unfall im Sinne des Verkehrsrechts nicht klar, wer den Schaden zu tragen hat. All zu oft stellt sich nach langem Hin und Her heraus, dass sich die Unfallbeteiligten den Schaden im Rahmen einer Quote teilen müssen. Die Frage die sich hier anschließt ist, wer die zur Schadenfeststellung notwendigen Gutachterkosten tragen muss. Ein Schadensgutachten kostet bei einem Sachschaden von 1500,00 Euro meist allein mehr als 400,00 Euro. Die Versicherungen haben bisher die Auffassung vertreten, die Gutachterkosten seien entsprechend der Haftungsquote zu teilen. Dies kann aber nach hiesiger Auffassung nicht richtig sein. Schließlich wird das Gutachten nur erstellt, um den vom Gegner zu ersetzenden Schaden beweissicher zu bewerten. Denn dem Geschädigten ist die Höhe des nicht ersatzfähigen Schadens in der Regel egal. Somit gehören die Gutachterkosten zu den Schadensfeststellungskosten und sind daher vol vom Gegner zu ersetzen. Auf eine Quote kommt es dabei nicht an. So entschied wie bereits berichtet das AG Siegbach und nun auch das OLG Rostock (Quelle) Die beteiligten Versicherungen mussten die Gutachterkosten trotz Teilschuld voll übernehmen. Anders wohl nun das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 15.03.2011. * Veraltet, BGH nun wohl immer Teilung nach Quote Muss die Staatskasse die Anwaltskosten im Bußgeldverfahren tragen?Wenn sich der Bußgeldbescheid vor dem Bußgeldrichter bestätigt sicherlich nicht, denn der schuldige Bußgeldsünder muss die Verfahrenskosten (fast) immer tragen. Aber auch wenn die Tat nicht nachgewiesen werden kann bleibt der Betroffene oft auf den beträchtlichen Anwaltskosten sitzen. Zwar werden die Verfahrenskosten der Staatskasse auferlegt, die Auslagen (Anwaltskosten) des Betroffenen aber in der Regel nicht. Das erscheint zwar unfair, ist aber entgegen dem Gesetzeswortlaut die gängige Praxis der Bußgeldgerichte. Eine Lanze für die zu Unrecht betroffenen hat nun das Amtsgericht Tiergarten in Berlin in einer Bußgeldentscheidung getroffen. Hier war das Fahrerfoto so schlecht, dass eine Identifizierung unmöglich war, jedoch die Täterschaft auch nicht ausgeschlossen werden konnte. - Eigentlich ein typischer Fall die Anwaltskosten auf den Betroffenen abzuladen. Das Amtsgericht in Berlin war aber der Meinung, die Bußgeldstelle hätte selber von Anfang an erkennen können, dass die Beweise im konkreten Fall völlig ungeeignet waren. Aufgrund der schlechten schwarz/weiß Bilder in Bußgeldakten ein relativ häufiger Fall. Weil hier nach Meinung des Gerichts das weitere Verfahren völlig überflüssig war, wurden hier (richtigerweise) auch die Anwaltskosten der Staatskasse übertragen. Tanken ohne zu bezahlen - nicht "nur" BetrugWer an einer Tankstelle absichtlich davonfährt ohne die Tankrechnung zu bezahlen, geht ein hohes Risiko ein. In der Regel setzt er sich einem Verfahren im Strafrecht aus und riskiert eine Verurteilung oder einen Strafbefehl wegen Delikten wie Betrug und Diebstahl. Das führt zwar nicht unbedingt sofort ins Gefängnis, jedoch muss man mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Aber auch wenn man das Bezahlen einfach nur vergisst, muss man die dadurch entstehenden Anwaltskosten und auch anfallende Detektivkosten tragen. So entschied neulich der BGH AZ.: VIII ZR 171/10 Die Beweislast für einen Mangel trägt der Käufer, auch für eine fehlgeschlagene Nachbesserung.So entschied nun erneut der BGH VIII ZR 266/09 und verfestigte damit seine ständige Rechtsprechung. In dem konkreten Fall wollte ein Autokäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, weil sein Fahrzeug wiederholt Mängel aufwies, die der Verkäufer trotz mehrmaliger Nachbesserungsversuche nicht beheben konnte. Hier konnte der Käufer zwar beweisen, dass das Fahrzeug auch nach der Nachbesserung einen Mangel hatte, unklar war aber, wann der Mangel entstanden ist. Der BGH urteilte hier, dass wenn nach der Nachbesserung der selbe Mangel vorliegt wie vorher der Käufer nicht beweisen muss, dass der Mangel vor- und nachher auch auf der selben Ursache beruht. Ort der Nacherfüllung im KaufrechtMit Urteil vom 13.04.2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH), Az VIII ZR 220/10 entschieden, wo sich der Ort der Nacherfüllung im Kaufrecht befindet. Wobei "entschieden" etwas ungenau ist. Der BGH sagt sinngemäß, dass der Ort der Nacherfüllung im Kaufrecht, wenn nichts vereinbart wurde, im Einzelfall zu ermitteln ist. Es gibt also kein genaues Schema nach dem man sich orientieren kann. Nach den maßgeblichen Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, muss nach Art. 3 Abs. 3 die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen. Man könnte also denken, der Verkäufer muss die Kaufsache an dem Ort nachbessern wo sie sich befindet. So entschied der BGH jedenfalls noch am 08.01.2008 in seiner Entscheidung X ZR 97/05. Anders überraschend hier. Hier reichte eine verstrichene Frist zur Nachbesserung nicht aus. Nach Meinung des BGH hätte der Käufer hier einen defekten Campinganhänger von Frankreich nach Deutschland bringen müssen. Mal sehen wie der BGH beim nächsten mal entscheidet. Abrechnung bei Totalschaden nach Eigenreparatur
Der
Geschädigte bei einem Verkehrsunfall kann auf Gutachtenbasis
Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts
grundsätzlich nur abrechnen, wenn er den PKW mindestens 6 Monate
weiternutzt. Regulierungsfrist des Versicherers nach einem VerkehrsunfallDer KFZ-Versicherung ist nach einem Unfall im Straßenverkehr eine angemessene Frist zur Prüfung Ihrer Einstandspflicht und Regulierung der Schäden zuzubilligen. Viele Versicherer versuchen diese Frist damit in die Länge zu ziehen, weil sie die Ermittlungsakte noch nicht eingesehen haben. Dieser Verzögerung hat nun das OLG München 10. Zivilsenat, Beschluss vom 29.07.2010 - 10 W 1789/10 einen Riegel vorgeschoben. Das Gericht geht von einer Frist von 4 Wochen aus. Ob die Ermittlungsakte vorliegt ist für die Frist ohne Belang. Absehen vom Fahrverbot | Fahrverbot umgehen
Für die
meisten Autofahrer ist neben den Punkten in Flensburg das Fahrverbot
das Hauptproblem. Immer wieder fragen Betroffene nach dem erhalt
eines Bußgeldbescheides an, ob es eine Möglichkeit gibt, das
Fahrverbot zu umgehen oder das Fahrverbot in eine Höhere Geldstrafe
umzuwandeln. Vor zwei bis drei Jahren war dies noch ohne weiteres
möglich. Ein freundlicher Anruf in der Behörde genügte. Da dieses
Verhalten aber fast zum Volkssport wurde, haben die Gerichte nunmehr
sehr strenge Anforderungen an das Absehen vom Fahrverbot entwickelt.
Das
AG Miesbach hat mit Urteil vom
04.10.2010, Aktenzeichen: 1 OWI 57 JS 26159/10 festgestellt, dass
die Teilnahme an einen Aufbauseminar bei einem Ersttäter das Absehen
vom Fahrverbot rechtfertigen kann. Ähnlich hätte auch das
Amtsgericht Dippoldiswalde
in einem ähnlichen Verfahren entschieden. Die Sache hatte sich
jedoch zuvor anderweitig erledigt. - Autokauf von Privat - Gewährleistungsausschluss - ADAC KaufvertragVerspricht ein Verkäufer in einem Internetinserat, hier ein Angebot bei der Internetplattform "ebay" das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften von einem PKW, kann er sich später nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. So entschied neulich das Amtsgericht München AZ:122 C 6879/09 Der Verkäufer inserierte hier einen PKW der einen Tempomat haben sollte und schloss die Gewährleistung mittels ADAC Kaufvertrag aus. Später stellte sich heraus, dass der Gebrauchtwagen keinen Tempomat hatte. Der Käufer konnte vom Vertrag zurücktreten. - Verwertbarkeit einer Blutprobe nach einer TrunkenheitsfahrtDas OLG Celle hat nun am Rande einer Revisionsentscheidung noch einmal klar gestellt, dass eine Blutentnahme im Strafverfahren in der Regel durch einen Richter und nicht durch den Staatsanwalt oder gar die Polizei angeordnet werden muss. OLG Celle 2. Strafsenat, Beschluss vom 11.08.2010 - 32 Ss 101/10. Das Gesetz ist hier nach Meinung des Gerichts eindeutig. Wird der Richtervorbehalt etwa deshalb umgangen, weil in den Nachtstunden kein Richter zu erreichen ist, liegt ein Organisationsmangel der Justiz vor, der dem Betroffenen nicht angelastet werden darf. Die Blutprobe ist danach unverwertbar. - Haftung des Minderjährigen beim Unfall im StraßenverkehrEin Minderjähriger kann in besonderen Ausnahmefällen für einen Unfall mit einem Auto auch allein und voll haften. So entschied jetzt kürzlich das Kammergericht in Berlin mit Urteil vom 24.06.2010 - 12 U 178/09. Dieses Urteil verletzt einmal mehr die goldene Regel des Zivilrechts "Kinder haften nicht". Der Fall stellt sich stark vereinfacht so dar, dass ein Kind eine Absperrung zur Fahrbahn überklettert hat und sich von einem rückwärts fahrenden Auto, welches von dem Kind gesehen wurde, anfahren ließ. Richtig ist zwar, dass Kinder im Straßenverkehr keinen absoluten Schutz genießen können. Das Urteil erscheint aber trotzdem falsch. Zum einen hat der Autofahrer hier beim rückwärts Fahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Zum anderen hat das Kind grob fahrlässig eigene Sorgfaltspflichten verletzt. Damit wäre die Haftung wohl bei 50:50 anzusetzen. Zu berücksichtigen ist jedoch die eindeutige gesetzliche Intention, dass der Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug eine enorme Gefahrenquelle schafft. Für diese Haftet er nur wegen dem Betrieb. (sog. Betriebsgefahr) Damit muss sich zumindest eine überwiegende Haftung des Kraftfahrers ergeben. - Abrechnung auf NeuwagenbasisWill ein geschädigter seinen zerstörten Unfallwagen auf sog. Neuwagenbasis abrechnen, darf der Wagen grundsätzlich nur einen Monat alt sein, keine 1000 Kilometer gelaufen sein und, der Geschädigte muss sich zeitnah tatsächlich einen fabrikneuen Ersatzwagen anschaffen. Andernfalls hat er nur Anspruch auf Erstattung des Wiederbeschaffungswertes. So entschied nun das LG Dessau-Roßlau mit Urteil vom 30.06.2010 - 4 O 109/10 - Irreführend: Jahreswagen, Vorführwagen 1. HandBei der Bezeichnung als Jahreswagen, 1. Vorbesitzer, 1. Hand darf der Verbraucher regelmäßig erwarten, dass das Fahrzeug tatsächlich nur von einem engen Personenkreis und nicht gewerblich genutzt wurde. Die Bezeichnung umschreibt gerade nicht nur formal die Eintragungen im Fahrzeugbrief. So jedenfalls urteilte das OLG Hamm, I-4 U 101/10 - Nutzungsausfallgeld auch bei Rücktritt wegen eines MangelsDer BGH hat mit Urteil des 8. Zivilsenat, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09 entschieden, dass ein Gebrauchtwagenkäufer neben der Rückgewähr des Kaufpreises bei vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hat. -Bildaufnahmen bei Abstandsmessungen in Sachsen weiter oft unzulässigTrotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 bleiben zahlreiche Bildaufnahmen und Blitzer weiterhin unzulässig. So entschied jetzt zum Beispiel das Amtsgericht Meißen für das Brückenabstandsmessverfahren VKS. Zwar erkennt auch die Meißner Bußgeldrichterin § 100h StPO als Rechtsgrundlage für Bildaufnahmen zur Identifizierung an, prüft dessen Voraussetzungen aber in bemerkenswerter und geradezu lehrbuchartiger Manier. So ist richtigerweise zu fordern, dass die Messung die Grundlage der Bildaufzeichnung ist auf einem Anfangsverdacht beruht. Ein solcher Verdacht kann im Gegensatz zur oft oberflächlichen und zielorientierten Prüfung anderer Amtsrichter nicht nur aus bloßen Schätzungen oder internen Dienstanweisungen resultieren. Sonst sind die Aufnahmen wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unverwertbar, so die Richterin in Meißen. - "Neues" Blitzerurteil 2010 - BVerfG bestätigt § 100 h StPO als Rechtsgrundlage für VideomessungMit der Entscheidung vom 05.07.2010, Az. 2 BvR 759/10 bestätigt das Bundesverfassungsgericht nun die gängige Praxis zu Blitzerfotos und Videomessungen. Nach Ansicht des Senats ist es nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auf § 100 h StPO stützen. Trotzdem ist die neue Entscheidung des höchsten Gerichts kein Freibrief. Vielmehr muss nun zusätzlich stets geprüft werden, ob die Fotos tatsächlich verdachtsabhängig angefertigt worden sind. Verdachtslose Aufnahmen sind wie bisher unverwertbar. Ob bei Aufnahme des Fotos ein Anfangsverdacht vorlag, muss durch Befragung der Messstellenleiter in der Gerichtsverhandlung erkundet werden. - Neuer Blitzer am Carolaplatz in DresdenQuasi übernacht wurde im Herbst 2010 in Dresden direkt auf dem Carolaplatz ein neuer Blitzer aufgestellt. Besonders Linksabbieger müssen sich hier in Zukunft vorsehen. Das umfahren der Roten Ampel zum umgehen des Ampelstaus ist gerade hier zur beliebten Marotte geworden. Die Stadt versucht der Sache nun mit dem neuen Rotblitzer Einhalt zu gebieten. Seit Juni 2011 ist jetzt auch ein weiterer "Testblitzer" am Carolaplatz aufgestellt. Dieser soll zukünftig die Verkehrssünder abfangen, die im letzten Moment noch links abbiegen, um die Rote Ampel zu umfahren. - Abschleppen unverhältnismäßigDas Abschleppen von falsch geparkten Autos kann insbesondere in den Fällen unverhältnismäßig sein, wenn die Behörde eine besondere Nachforschungspflicht hat. In der Vergangenheit wurde die zum Beispiel dann angenommen, wenn der der Kraftfahrer seine Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe deponiert hat. Nun nimmt das Verwaltungsgericht Trier 1 K 677/09.TR eine Nachforschungspflicht auch dann an, wenn Dritte die Polizeibeamte auf den Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs aufmerksam machen und dieser zeitnah erreichbar ist. - Baustellenampel grüne Lampe defekt.Vorsicht war Ende 2010 auf der Melanchthonstraße / Hoyerswerdaer Straße in Dresden geboten. Dort geht bei einer Baustellenampel das grüne Licht nicht, bzw. leuchtet so schwach, dass man es nicht erkennen kann. Rotlichtverstöße dürften hier nicht zu ahnden sein. Problematisch ist es nur, wenn es zum Unfall kommt. Hier ist die Schuldfrage oft schwierig. Günstigstenfalls haftet hier der Betreiber der Ampelanlage. Trotzdem ist Vorsicht geboten. - Starenkästen dürfen blitzenZu dieser, wenn auch meiner Meinung nach falschen Ansicht, ist das Amtsgericht Gifhorn in seinem Urteil von Anfang April 2010 gekommen. Das Amtsgericht stützt Geschwindigkeitsmessungen mit fest installierten Blitzern auf § 100 h StPO und geht davon aus, dass der Anfangsverdacht durch das einstellen eines grenzwertes am Messgerät begründet wird. Ein erstaunliches Urteil, gerade weil der Richter bis vor wenigen Wochen selbst noch als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht gearbeitet hat. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. - Fahrradfahrer ohne LichtHat ein Radfahrer ohne Licht oder sonstige Beleuchtung bei Dunkelheit einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug welches nach links abbiegt trifft den Radfahrer unter Umständen eine Mithaftung von 30 Prozent. So entschied jetzt das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 07.01.2010 - 22 U 153/09 - Radfahrer und AutoStößt ein Fahrradfahrer mit einem PKW auf dem Fußweg / Gehweg zusammen, weil der Radfahrer in die falsche Fahrtrichtung gefahren ist, muss der Zweiradfahrer seinen Schaden allein tragen. So entschied jetzt das Amtsgericht Darmstadt mit Urteil vom 12.02.2009 Az: 304 C 181/08 - nicht angeschnalltFährt ein Autofahrer nicht angeschnallt und und wird so in einen Verkehrsunfall verwickelt, muss er nicht in jedem Fall mit der Kürzung seiner Ansprüche wegen einem Mitverschulden rechnen. So entschied jetzt beispielsweise das OLG Karlsruhe am 18. 02.2010. Az: 14 U 42/08. Hier war es so, dass der Fahrer angeschnallt wesentlich schwerer verletzt worden wäre als unangeschnallt. Sein Mitverschulden wirkte sich nicht schadensmindernd aus. - 130 Prozent RegelDas OLG Celle hat mit Urteil vom 02.12.2009 entschieden, dass auch ein Unternehmer an einem gewerblich genutzten Anhänger solch ein starkes Integritätsinteresse haben kann, dass er gleich den Privatpersonen Unfallschäden auf Basis der 130 Prozent Regel abrechnen darf. Es kommt weder darauf an, dass der beschädigte Gegenstand einen Motor noch ein geigen Lenkung hat. Vielmehr muss auch die Vertrautheit in der Benutzung in das Erhaltungsinteresse eingerechnet werden. AZ. 14 U 123/09 - Vorsicht vor Dachlawinen.Gerade in den letzten Wintermonaten steigt die Gefahr, das parkende Autos von Dachlawinen oder von Dächern abfallenden Eiszapfen beschädigt werden. Solche Schäden gehen schnell in die Tausende Euro bis hin zum Totalschaden. Die Kaskoversicherung kommt hier nicht immer auf und kostet dann den Schadensfreiheitsrabatt. Allerdings bestehen oft gute Chancen, den Schaden vom Hausbesitzer ersetzt zu bekommen. Zwar gibt es in Sachsen keine generelle Pflicht zum anbringen von sog. Schneefangittern, jedoch ist der Hausbesitzer zur Verkehrssicherung und damit zum beseitigen der Eiszapfen und gefährlichen Dachlawinen auf Verkehrsflächen verpflichtet. - Ein Mercedes darf nicht QuietschenJedenfalls darf ein über 70.000,00 Euro teurer Mercedes beim Bremsen nicht so sehr Quietschen, dass das Geräusch im Fahrgastraum zu hören ist. Selbst wenn die Funktion der Bremsen nicht beeinträchtigt ist. So jedenfalls entschied jetzt das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht mit Urteil vom 25.07.2008 Az:14 U 125/07 - Stundenverrechnungssätze bei fiktiver AbrechnungDer BGH entschied mit Urteil vom 20.Oktober 2009 Az: VI ZR 53/09, dass auch der Eigentümer eines knapp 10 Jahre alten Autos bei fiktiver Anrechnung der Reparaturkosten die Stundenverrechnungssätze der regional ansässigen Markenvertragswerkstätten verlangen kann, sofern er nur nachweist, dass er sein Fahrzeug auch in der Vergangenheit in solchen Werkstätten hat warten und instand setzen hat lassen. Den Nachweis am Interesse an einer Reparatur in einer Markenwerkstatt erbringt der Geschädigte auch durch späteren Nachweis der Reparatur. (Wobei dann wohl im Grunde keine fiktive Abrechnung vorliegt) - Kein Fahrverbot bei Alkoholgenuss:Das Oberverwaltungsgericht Reinland Pfalz hat nun entschieden, dass es einem Fahrradfahrer, der betrunken mit dem Fahrrad angehalten wird, das Radfahren nicht verboten werden kann. Wer hätte das gedacht ?! Az.:10 B 10930/09.OVG - Rügepflicht beim Handelskauf:Bei einem Handelskauf nach § 377 HGB trifft den Käufer die Rügeobliegenheit auch dann, wenn der Verkäufer den Kaufgegenstand auf Veranlassung des Käufers an einen Dritten abliefert. Der Käufer muss dafür sorgen, dass der Dritte ihn sobald wie möglich von Mängeln unterrichtet. So jetzt OLG Karlsruhe 7. Zivilsenat, Urteil vom 05.11.2008 - 7 U 15/08 - Abschleppkosten vom Privatgrundstück:Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Privatgrundstück abstellt begeht "verbotene Eigenmacht". Der Grundstückseigentümer darf das störende Fahrzeug grundsätzlich abschleppen lassen und die Kosten dafür vom Fahrer (nicht Halter) ersetzt verlangen. So entschied jetzt der BGH (Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08) - Nachlackierter Gebrauchtwagen nicht zwingend MangelhaftJedenfalls dann nicht, wenn der Originallack nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Eine Fachgerechte Neulackierung ist nach Ansicht des BGH (VIII ZR 191/07) nicht geeignet, eine unbehebbare Mangelhaftigkeit zu bewirken. - Wertersatz beim Umtausch mangelhafter WareWird eine mangelhafte Kaufsache wegen eines Gewährleistungsrechts gegen eine Ersatzsache getauscht, muss ein Verbraucher für die Nutzung der alten Sache keinen Wertersatz leisten. So entschied jetzt europarechtskonform der BGH III ZR 200/05 Dies dürfte auch bei einem mangelhaften Neuwagen gelten. - Abrechnung auf NeuwagenbasisEine Abrechnung auf Neuwagenbasis ist nur dann möglich, wenn wegen schadensbedingter Ungewissheit tatsächlich ein neues Fahrzeug angeschafft wird. So jetzt OLG Schleswig 7. Zivilsenat, Urteil vom 18.12.2008 - 7 U 21/08
sitemap Datum: 01.04.2012 ____________________________________________________________________________________________________ Strafbefehl - Rechtsanwalt Dresden Strafrecht Fahrtenbuch - Informationen Verkehrsrechtsanwalt Onlineberatung Branchenbuch Müritz Hausboot Hotel in Dresden Sie finden den Weg zu meiner Kanzlei nicht? Hier finden Sie einige Ortschaften im nahen und mittleren Umkreis der Kanzlei: Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen Rechtsanwalt Verkehrsrecht Leipzig ( DD ): 01067, 01069, 01097, 01099, 01109, 01127, 01129, 01139, 01157, 01159, 01169, 01187, 01189, 01217, 01219, 01237, 01239, 01257, 01259, 01277, 01279, 01307, 01309, 01324, 01326, 01705, 01728, Müglitztal 01809, Pirna PIR 01796, Radebeul 01445, 01468, 01471, 01662, 01744, DW, RG, Kamenz, Freital, Coswig, Mitweida, L, C Hier finden Sie zukünftig Anwälte in Dresden, die in den Gebieten Medienrecht, Baurecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verbraucherschutz und Sozialrecht tätig sind. Link zu anderen Anwälten in Dresden und Umgebung.Rechtsanwälte in Radebeul:Rechtsanwalt Paul Raum (Arbeitsrecht Radebeul) Rechtsanwälte in Dresden:Rechtsanwalt Andreas Suska, Rechtsanwalt Strafrecht (IS) Rechtsanwalt Holger Müller, Anwalt Baurecht (IS), Rechtsanwältin Heike Schreiter Rechtsanwälte in Riesa:Rechtsanwalt Martin Volkmann Rechtsanwälte in Meißen:Rechtsanwältin Catrin Dürichen _______________________________________________________________________________________________________ Für Kollegen... Auf Anwaltssuche: Anwälte, Verkehrsanwälte und Fachanwälte in Dresden und Umgebung bis an die Grenzen von Leipzig und Chemnitz (Pirna, Riesa, Coswig, Radebeul, Kemnitz, Radeberg, Radeburg, Weixdorf, Klotzsche, Hellerau, Wilschdorf, Wilsdruf, Jessen, Prolis, Gompitz, Meißen, Moritzburg, Langebrück, Dippoldiswalde, Reick, Nickern, Gorbitz, Neustadt, Leubnitz, Leutewitz, Strießen, Prießnitz, Blasewitz, Weißer Hirsch, Mobschatz, Rähnitz, Alt Franken, Löbtau, Tolkewitz, Cotta, Plauen, Bühlau, Weißig, Heidenau, Pillnitz, Liegau Augustusbad, Südvorstadt, Kamenz, Hoyerswerda, Leißnig, Döbeln, Kamenz, Freiberg, Nossen und Freital) können hier gern Ihre "Visitenkarte" hinterlassen. Ein Anspruch auf Eintragung besteht allerdings nicht. Insbesondere Rechtsanwälte im Verkehrsrecht, (allg. Verkehrsrechtler) und Fachanwälte mit dem Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" sind zum Informations- und Erfahrungsaustausch herzlich willkommen. Ebenso Rechtsanwälte mit Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht und Fachanwälte für Strafrecht. Terminsvertretung Dresden Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehme ich gern entgegen. Dresden, Rechtsanwalt Alexander Kaden.Genauso freue ich mich über andere nützliche Hinweise zu den Themen Oldtimer, Treffen, Clubs, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Alkoholtest und Bußgeld.
Aktualisiert am 01.04.2012 Aktuelle Information: - Rechtschutzversicherungen zahlen in Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit, neben Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten, auch die Auslagen und Gebühren, die vom Ordnungsamt als Bußgeldstelle auf die Geldbuße aufgeschlagen werden. Informationen zum Verkehrsrechtschutz sind hier. kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de Rechtsanwaltsbüro Alexander Kaden, Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden Tel.: 01739473737 / 03518908169 |
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Herzlichen Dank für die hilfreiche Begleitung meiner Ausbildung im Referendariat an Herrn Rechtsanwalt Kuck-
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