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Augenblicksversagen: Fahrverbot umgehen

Fahrverbot: Folgen einer Geschwindigkeitsmessung? Hier geht´s zum aktuellen Bußgeldkatalog 2012

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Willkommen in meiner Kanzlei

Auf den folgenden Seiten finden Sie viele nützliche Informationen rund um das Thema Verkehrsrecht. Dabei möchte ich Ihnen als Rechtsanwalt in Dresden möglichst viele Gesichtspunkte des Verkehrsrechts, angefangen vom Gebrauchtwagenkauf, über die Rechte nach einem Verkehrsunfall,  Fragen zu Gutachterwahl und Versicherung, bis hin zum Bußgeldbescheid nach einer Polizeikontrolle mit Punkten und Fahrverbot (z.B. wegen dem Überfahren einer roten Ampel - Ampelblitzer in der Probezeit) oder einem Strafbefehl wegen Fahrerflucht, verständlich beleuchten. Außerdem finden Sie einige nützliche Informationen zu Rechtschutzversicherungen (AvD, ARAG, Allianz, ADAC - Verkehrs-Rechtschutz, AdvoCard, DAS, Deurag, HUK Coburg, Hamburg Mannheimer, Ergo & CO) Anwaltskosten und Pflichtverteidiger.

Eine individuelle Rechtsberatung durch den Rechtsanwalt kann und soll diese Seite selbstverständlich nicht ersetzen. Vielmehr sollen landläufige Rechtsirrtümer beseitigt und die Angst vor Risiken und Kosten eines Prozesses oder Bußgeldverfahrens (Strafverfahrens) genommen werden. Denn leider verzichtet ein großer Teil der Betroffenen gerade im Verkehrsrecht aus Unwissenheit auf seine Rechte und den Rat vom Verkehrsanwalt. Sei es im Bußgeldverfahren, bei der Abwicklung nach einem Unfall, im Streit mit Versicherungen oder beim Gebrauchtwagenkauf gegenüber dem Verkäufer.

Als Anwalt möchte ich auch die Möglichkeiten nach dem "tappen in eine Radarfalle" (Radarkontrolle bei Geschwindigkeitsüberschreitung, etc), und das aus meiner Sicht sinnvollste Verhalten in und nach einer Alkoholkontrolle (BAK oder AAK Messung) erklären.

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Pressemitteilungen zur Folge sind fast 80 Prozent aller Bußgeldbescheide (Lasermessung und Co.) falsch !!!

Schon das Bundesverfassungsgericht stellte bereits im Jahr 2009 die Zulässigkeit von Videomessungen bei Geschwindigkeitskontrollen und Abstandsmessungen auf der Autobahn in Frage. Zwar kann wohl nicht jedes Knöllchen mit dem Urteil der Richter gekippt werden, gute Chancen bestehen beispielsweise wenn man an einer roten Ampel oder auf der Autobahn gefilmt wird. Einige Amtsgerichte in der Region haben die Entscheidung bereits zum Anlass genommen, auch normale "Blitzer - Fotos" als unzulässig zu bewerten. Zwar hat das BverfG nun entschieden, dass jedenfalls solche Fotos die auf Grundlage von § 100h StPO gefertigt wurden, in der Regel auch verwertbar sind, doch gilt es nun festzuhalten, dass Bildaufnahmen tatsächlich verdachtsabhängig erlangt wurden.

Will man Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen sollte man keine Zeit verlieren. Denn ist der Bußgeldbescheid nach der Ablauf der Einspruchsfrist (Zwei-Wochen-Frist) erst rechtskräftig, kann man nur noch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Andernfalls ist eine Verteidigung allein wegen dem Fristablauf ohne Aussicht auf Erfolg.

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Neben der Verteidigung (auch online oder am Telefon) bei Ordnungswidrigkeiten (OwiG) und im Verkehrsrecht im Raum Dresden und Umgebung, biete ich Ihnen auch Rechtsberatung in Verkehrssachen in ganz Sachsen bis zu den Amtsgerichten in Leipzig und Chemnitz und den angrenzenden Bundesländern Bayern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin - Brandenburg an. Darüber hinaus verteidige ich Sie gern in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere bei typischen Delikten des Verkehrsstrafrechts (Nötigung, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung, fahrlässige Tötung, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheit im Verkehr) stehe ich gern als Strafverteidiger zur Seite.

In anderen Fällen (zum Beispiel dem Scheidungsrecht oder Erbrecht) empfehle ich gern Rechtsanwälte oder Fachanwälte im Einzugsgebiet von Dresden, die sich in der jeweiligen Materie wohler fühlen als ich.

Alexander Kaden

Rechtsanwalt in Dresden (Klotzsche) Sachsen.

Tempo

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Aktuelle Urteile von Rechtsanwälten im Verkehrsrecht:

Regionales und Urteile

An der Roten Ampel von der Polizei gefilmt: Kein Fahrverbot bei Augenblicksversagen

Das Überfahren einer roten Ampel kostet in der Regel 200,00 Euro, 4 Punkte in Flensburg und 1 Monate Fahrverbot, wenn die Rotzeit mindestens eine Sekunde andauerte. Nicht aber in jedem Fall. so entschied neulich das Amtsgericht Dresden, dass ein Fahrverbot dann nicht zu verhängen ist, wenn der Rotlichtverstoß auf einem sog. Augenblicksversagen beruht. Im konkreten Fall war der Betroffene durch ein Fahrmanöver des Vorausfahrenden so abgelenkt, dass er die Ampel kurz nicht beachtete und zudem durch andere Verkehrsteilnehmer über die Rote Ampel "mitgezogen" wurde. Deswegen sah das Amtsgericht trotz einer Rotzeit von über zwei Sekunden von der Verhängung eines Fahrverbot ab.

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Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer wird bei den meisten Amtsgerichten hart bestraft. Lässt sich ein Fahrverbot bei Abstandsmessungen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen grundsätzlich gut angreifen, sind die Chancen bei Alkohol am Steuer wesentlich schlechter. Dennoch hilft der Weg zum Gericht auch in diesen Fällen ab und an. So sollte ein Betroffener neulich als Wiederholungstäter 1000,00 Euro Bußgeld zahlen und 3 Monate Fahrverbot verbüßen. Nur der Gang zum Amtsgericht verzögerte das Verfahren so lange (hier ca. 3 1/2 Monate), dass die Voreintragung gelöscht wurde und nur noch 500,00 Euro gezahlt werden mussten. Das Fahrverbot wurde durch das zuständige Verkehrsgericht München auch auf einen Monat reduziert.

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Abstandsmessung auf der Autobahn - LKW

Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält und in eine Abstandsmessung auf der Autobahn gerät, muss je nach Abstand und Geschwindigkeit mit Punkten und Fahrverbot rechnen. Als PKW Fahrer kann man sich bei meist schlechten Videos mit guter Begründung immer noch herausreden. Als LKW Fahrer hat man oft das Nachsehen. Der Gesetzgeber fordert bei Geschwindigkeiten über 50 km/h immer mindestens 50 Meter Abstand. Wird man erwischt nimmt einem das Schaublatt oder die Fahrerkarte scheinbar jedes Argument. Im Gegenteil aber sind Amtsgerichte bei Brummifahrern oft großzügig. So nun wieder das Amtsgericht Lübben. Trotz Foto vom Verstoß auf der BAB 13 in Fahrtrichtung Dresden, eindeutigem Gutachten und Schaublatt wurde das Verfahren eingestellt, weil die Polizeibeamten sich nach 7 Monaten Verfahrensdauer nicht mehr genau an wesentliche Details erinnern konnten. Erstaunlich, aber bei der Arbeitsauslastung der Polizei keine Seltenheit.

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Riegl FG21-P Lasermessung fehlerhaft.

Wie auch bei den hier oft verwendeten LTI20.20 sind auch Lasermessungen mit dem Riegl FG21 oft fehlerhaft. Generell werden Gerichtsverfahren Lasermessverfahren beim Amtsgericht überdurchschnittlich oft eingestellt. Nicht weil das Gerät falsch misst, sondern weil es falsch bedient wurde. So nun in einem verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren am Amtsgericht Landshut.

Der Polizeibeamte schilderte dort, die Messung richtig durchgeführt zu haben. Er gehöre zu einem mobilen Einsatzkommando, welches speziell für solche Messungen bereitsteht und messe seit Jahren mit dem Gerät. So der Beamte. Auch die Fragen des Gerichts deckten keine Messfehler auf. Doch der Betroffene beteuerte nicht zu schnell gewesen zu sein. Mann musste also tiefer schürfen. Nach intensiver Befragung der Verteidigung stellte sich dann heraus, dass der Beamte zwar alle erforderlichen Tests im Messprotokoll angekreuzt hat und wohl auch durchführte, einen entschiedenen jedoch völlig falsch ausführte. Nachdem sich auch das Amtsgericht Landshut (Maximilianstraße 22) anhand der Bedienungsanleitung davon überzeugen konnte wurde das Bußgeldverfahren eingestellt. 100 Euro und 3 Punkte gespart.

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Poliscan Speed Blitzer unzulässig?

Mit einem sensationellen (rechtskräftigen) Urteil hat das Amtsgericht Herford AG Herford, Urt. v. 29.01.2013 - 11 OWi 502 Js 2650/12-982/12 nun einen Betroffnen freigesprochen, weil nach dessen Meinung die Geschwindigkeitsmessungen mit dem  Lasermessgerät Poliscan Speed (hier von Pirna und in der sächsischen Schweiz verbreitet) nicht nachvollziehbar sind. Zwar konnte das Gericht keinen Messfehler finden, jedoch konnte ein Sachverständiger Messfehler auch nicht ausschließen. Dies war dem Gericht nicht genug. Es kann nicht sein, dass der Gerätehersteller des Poliscan speed Blitzers der einzige ist, der die Messungen nachprüfen kann und sich ein deutsches Gericht ohne eigene Prüfungsmöglichkeit darauf verlassen muss. Richtig so! Freispruch!

Als Wermutstropfen bleibt festzuhalten, dass es leider wohl nur wenige Richter in Deutschland geben wird, die sich so in die Technik eindenken; um dann an die vom Hersteller erzeugten Grenzen Ihrer Befugnisse zu stoßen und sich dann daran stören. Ein beachtlicher Teil der Richter wird weiter den einfachen Weg gehen. "Ich sehe keinen Fehler, wir machen das schon immer so, ...

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Amtsgericht Döbeln | Blitzer ES 3.0 Softwareversion 1.004 BAB A4 | Schlechtes Fahrerfoto

Das Amtsgericht in Döbeln, zu dem nun auch das früherer Amtsgericht in Hainichen gehört, brachte nun wieder zum Ausdruck, dass Messfehler beim ES 3.0 bereits beim Geräteaufbau entstehen. 440,00 Euro Bußgeld und 2 Monate Fahrverbot standen im Raum. Da bei der Aufstellung der Kamera am Messgerät aber den Lichtverhältnissen vor Ort nicht genügend Rechung getragen wurde, war auf dem Messfoto zwar zu erkennen, dass in dem Fahrzeug eine Person saß, für eine sichere Identifizierung reichte es aber nicht. Das Verfahren wurde eingestellt.

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Blitzer Bautzener Landstraße in Dresden - kein Fahrverbot

Nicht jeder Rotblitzer führt zum Fahrverbot. So entschied jetzt das Amtsgericht Dresden in einem Bußgeldverfahren. Ein Autofahrer war von dem Blitzer am "Weißen Adler" in Dresden, Bautzner Landstraße/Am Heiderand geblitzt worden, wobei die Ampel bereits 2,2 Sekunden Rotlicht zeigte. Die Dekra rechnete diese Zeit dann noch auf 1,5 Sekunden runter. Dies reichte jedoch nicht, sodass es eigentlich 1 Monat Fahrverbot und 200,00 Euro Geldbuße und 4 Punkte in Flensburg gebe sollte. Nach einer weiteren umfassenden Verteidigung hatte das Gericht dann ein einsehen. Die Ampel ist unter gewissen Bedingungen einfach nicht zu sehen. Fazit: 90,00 Euro, 3 Punkte und kein Fahrverbot.

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Verkehrsrecht Dippoldiswalde:

Bei Alkohol a Steuer kann in bestimmten Umständen die Geldbuße von 500,00 Euro auf 200,00 Euro herabgesetzt werden.

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Riesa: Fahrverbot in Probezeit vermeiden

Auch Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe können bei ungünstigen Messstellen auf Gnade bei Gericht hoffen. So entschied neulich die Verkehrsabteilung am Amtsgericht in Riesa, dass ein Fahrverbot dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die Tat fast 2 Jahre zurückliegt, der betroffene zwischenzeitlich nicht auffällig war und die Messstelle an einer wenig befahrenen Strasse lag. Dass das Verfahren fast 2 Jahre dauerte lag im Übrigen am Gericht selbst. Keine Seltenheit. Die überlasteten Gerichte brauchen oft ewig für einen Gerichtstermin. Gut für die betroffenen die dadurch auf milde hoffen können.

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Fahrverbot in Geldbuße umwandeln

Manche Messstellen sind so unglücklich gelegt, dass jeder zweite Autofahrer an Abzocke denkt. So auch bei dem Blitzer auf der A4 zwischen Hainichen und Frankenberg. Hier ist die Geschwindigkeit sporadisch auf 100 km/h begrenzt, obwohl sich dem Kraftfahrer kein Grund dafür erschließt. Dies sah nun nach einigen hin und her auch die Landesdirektion Sachsen ein und nah ein Fahrverbot in einem Bußgeldverfahren gegen einen Dresdner Autofahrer zurück.

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Nötigung im Straßenverkehr - Stinkefinger

Der Stinkefinger zwischen Autofahrern ist nicht schön aber auch nicht selten, dafür aber in der Regel teuer. Ein Monatsgehalt Geldstrafe, 5 Punkte in Flensburg und einen Monate Fahrverbot sollte ein Stinkefinger neulich am Amtsgericht Dresden kosten.

Mit etwas Überzeugungsarbeit der Staatsanwaltschaft Dresden !!! erkannte dann auch das Gericht, dass ein normaler Autofaherer einen Stinkefinger "abhalten" können sollte nun nicht sofort zur Ordnungsmacht laufen muss. Punkte, Fahrverbot und Geldstrafe wurden vermieden. Eine Zahlung von 200,00 Euro an bedürftige Kinder blieben als Erinnerung an den "Ausrutscher" dennoch auf dem Kontoauszug des angeklagten zurück. Noch mal Glück gehabt.

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Polizeikontrolle - Handy am Ohr

40,00 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg sollte ein Kraftfahrer bekommen, weil ihn die Polizei beim telefonieren erwischet hat. In der Gerichtsverhandlung stellte sich jedoch dann heraus, dass die Polizisten das Handy zum einen nicht genau sehen konnten und zum anderen wohl eine Freisprecheinrichtung im Fahrzeug verbaut war, die ein Telefonieren mittels Handy praktisch zwar nicht unmöglich, aber unsinnig machte. Das Verfahren wurde folgerichtig eingestellt. Polizisten haben eben auch nicht immer Recht....

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Fahrverbot in Höhere Geldbuße umwandeln

Erneut hat das Amtsgericht Dresden ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung deutlich herabgesetzt.

Ein Betroffener in einem Bußgeldverfahren war innerorts mit 109 km/h gemessen worden. Zulässig waren nur 50 km/h. Die nahm das Amtsgericht zum Anlass, wegen vorsätzlicher Tatbegehung zu verurteilen und die Geldbuße erheblich anzuheben. Von 280,00 Euro auf 560,00 Euro. Zudem sollte es 2 Monate Fahrverbot geben. Dies war für den auf den Führerschein angewiesenen Betroffenen nicht tragbar. Seine Existenz als selbstständiger Alleinunternehmer war gefährdet. Aus diesem Grunde sah das Amtsgericht gegen eine weitere Erhöhung der Geldbuße auf 800,00 Euro von einem Monat Fahrverbot ab. Als Wehmutstropfen blieb ein Monat neben dem erheblichen Bußgeld stehen.

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Fahrverbot umgehen

Sind die Messungen der Bußgeldstelle richtig, muss man um das Fahrverbot zu umgehen, eine besondere Härte nachweisen. Die Anforderungen daran sind in der Rechtsprechung unterschiedlich aber generell streng. So entscheid jetzt das Amtsgericht Dresden, dass ein Fahrverbot durch Zahlung von 400,00 Euro abgewendet werden kann, weil ein Fahrzeugführer nachwies, dass er als selbstständiger Einzelunternehmer den Führerschein für bundesweite Kundeneinsätze dringend braucht, ein Fahrverbot zum Existenzverlust führen würde und er auch sonst das Fahrverbot nicht durch Urlaub o.ä abfedern könne.

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Messfehler beim ES 3.0

Der Einseitensensor der Firma ESO ES 3.0 hat wohl nach Meinung des Verkehrsmesstechnikers des Sachverständigenbüro Herzog richtig gemessen. Dennoch stellte das Amtsgericht Senftenberg am 25.10.2012 ein Bußgeldverfahren (120,00 Euro, 3 Punkte in Flensburg) ein. Der Beamte konnte schlicht nicht richtig erläutern, wie er die Messung durchgeführt hat. Kein Wunder bei einer Verfahrensdauer von 11,5 Monaten.

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Bedienfehler am Blitzer Poliscan Speed:

Das Messgerät Poliscan Speed gilt derzeit als sehr zuverlässig. Messfehler sind selten, weil das Gerät sich nahezu selbst einrichtet und auf Fehler überprüft. Dennoch kann man auch das Poliscan Speed so falsch bedienen, dass eine richtige Messung nicht gewährleistet ist. Dazu muss man aber Wissen, worauf man vor Gericht achten muss, denn auch Bußgeldrichter kennen die Tücken der Technik nicht immer genau. So jetzt am Amtsgericht Fulda. Ein Mandant sollt 120,00 Euro zahlen und 3 Punkte bekommen. Nach langem hin und her räumte der Messbeamte dann ein, dass er die  angesprochene Passage des Handbuches noch nie gelesen hat. Der Amtsrichter verurteilte dann zu 35,00 Euro ohne Punkte.

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Blitzer auf der Hansastraße in Dresden, 21.09.2012

Kürzlich hatte erst das Amtsgericht Dresden den mobilen Eso ES 3.0 Blitzer auf der Hansastraße in Dresden geprüft und für fehlerhaft befunden. Siehe nächster Beitrag. Heute höre ich im Radio, dass dort wieder gemessen wurde. Und siehe da:

ESO ES 3.0 Hansastraße Blitzer

Der selbe Einsatzwagen misst wieder. Ich habe die Messstelle etwa 10 Minuten beobachtet. In dieser Zeit wurden geschätzter Weise über 50 Fahrzeuge geblitzt. Ein gutes Geschäft für die Stadt. Jedoch sollte man nicht jeden Bußgeldbescheid ungeprüft hinnehmen. Es kann zwar sein, dass die Fehler der letzten Messung behoben wurden, wissen kann man es aber erst nach einer genauen Prüfung. Und auch wenn der Blitzer auf der Hansastraße diesmal funktioniert haben sollte ist es fraglich, ob man nicht andere Gründe ins Feld führen kann, um gerade wegen dieser Messstelle, die zum ausrollen am Berg verleitet, eventuell doch um Punkte und Fahrverbot herumkommt.

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Und so sieht das Ergebnis dann nach der Auswertung aus:

                

 

nach Geschwindigkeitsüberschreitung Punkte vermeiden

Da haben sie nochmal Glück gehabt, sagte die Richterin am Amtsgericht Dresden zum Betroffenen. Dieser fuhr im Frühjahr 2012 die Hansastraße in Dresden stadteinwärts und wurde kurz nach der Kreuzung zur Maxim Gorki Straße vom ESO ES 3.0 erfasst. 80,00 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg sollten es werden. Aber auch im Jahre 2012 funktioniert nach Meinung der DEKRA Dresden (u.a.) die ES 3.0 nicht absolut sicher. Die Fehlmessungen wie beim Betroffenen ziehen sich wie ein roter Faden durch die Messung an dem besagten Tag. So der Gutachter. Nach 20 Minuten Verhandlung war für die Richterin klar, dass Verfahren wird gem. § 47 II Owig eingestellt. Keine Geldbuße, keine Punkte in Flensburg.

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Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts - Fahrverbot umwandeln

Nicht in jedem Fall ist ein Fahrverbot die richtige Antwort auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Abgesehen von den Fällen einer beruflichen Härte ist auch die Situation bei der Messung entscheidend. So musste das Amtsgericht Dresden neulich in einer Sache entscheiden, wo der Blitzer zwar innerorts, aber auf einer Straße aufgestellt war, die einer Landstraße stark ähnelte. Weit und breit kein Haus, kein nichts, aber 50 km/h. Hier folgte der Richter trotz Gegenwehr der Bußgeldstelle der Verteidigung und sah vom Fahrverbot ab. Er sagte nicht, dass es "Abzocke" sei, meinte aber dass die Bußgeldstelle doch drüber nachdenken sollte, ob die Beschilderung dort sachgerecht ist oder nicht.

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Amtsgericht Dresden, Verstoß gegen fld.Nr. 214.2BKatV

Die Chancen in einem Bußgeldverfahren sind um so besser, je ungewöhnlicher der Tatvorwurf ist. Einem Betroffenen wurde in einer Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Dresden vorgeworfen, einen Kraftfahrzeug in Betrieb genommen zu haben, welches sich in einem Zustand befunden hat, welcher die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt hat und damit andere gefährdete. (lfd. Nr. 214 BkatV) Er hatte also eine Tieferlegungsfeder am Fahrwerk nicht eingetragen. Da die Polizeibeamten zwar sein Auto und die Federn fotografiert hatte, nicht aber die Nummern auf den Anbauteilen konnte ein Gerichtsgutachter auch nicht sagen, dass diese Federn an dem Fahrzeug unzulässig sind. Die mangelnde Sachverhaltsaufklärung durch die Polizei führte dann zu einer Verfahrenseinstellung. 90,00 Euro Geldbuße und drei Punkt in Flensburg waren so gespart.

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Lasermessung in Zittau LTI 20.20

Lasermessungen mit der LTI 20.20 werden wegen der doch schwierigen Bedienung und häufigen Messfehler immer seltener. Anders im Osten der Region. Insbesondere um Zittau setzt die Polizei Zittau vermehrt Lasermessgeräte vom Typ LTI 20.20 ein.

Um so erstaunlicher ist es da, dass die Messbeamten keinen Schimmer haben, wie das Gerät bedient werden muss. Ließt man die Bußgeldakte sind alle "Häckchen" richtig gesetzt. Fragt man nach was Sie bedeuten kommt nicht mal der Versuch einer Antwort. Nur Fragende Blicke. Fazit: Gerade in der Region Zittau sollte man Lasermessungen nicht ungeprüft hinnehmen.

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Mit Poliscan-Speed der Firma Vitronic gemessen und kein Fahrverbot?!

Das Poliscan Speed ist zwar laut sachverständigen Studien in der Theorie an einigen Stellen angreifbar und bietet auch die ein oder andere juristische Frage, aber wie so oft ist die Messtechnik nicht der einzige Angriffspunkt im Bußgeldverfahren. So reichte neulich in einem Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld die bloße Darstellung des Betroffenen, dass er beruflich auf den Führerschein angewiesen ist um das Fahrverbot gegen Verdoppelung der Geldbuße zu umgehen. Es musste kein Arbeitgeber geladen werden und keine "lebensbedrohliche Härte" bis ins kleinste Detail nachgewiesen werden, wie es derzeit nach der Rechtsprechung der meisten Obergerichte notwendig ist. Glück für den Mandanten und ein gutes Beispiel für andere Amtsgerichte sich beim Thema Fahrverbot wieder etwas der Realität zu nähern.

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Blitzer ESO Es 3.0 - Vorwerfbarkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung -  Schild nicht gesehen

Amtsgericht Weißwasser: Um einem Betroffenen eine Geschwindigkeitsüberschreitung mittels ESO ES 3.0 vorzuwerfen muss sichergestellt sein, dass der Betroffene das die Geschwindigkeitsbegrenzung anordnende Verkehrszeichen auch erkennen kann. Sicher reicht es zur Verteidigung nicht aus, nur zu behaupten, man habe das Verkehrsschild nicht gesehen. anders war es aber in einem Fall vor dem Amtsgericht Weißwasser. Hier stand nach umfangreicher Beweisaufnahme, zwei Gerichtsterminen und einer Tatortbesichtigung fest, dass der Betroffene in einem Bußgeldverfahren ein vor einer Baustellenampel aufgestelltes Verkehrszeichen wegen einem auf einen Parkplatz abbiegenden Transporter nicht erkennen konnte. Damit war nach Meinung des Richters ein Bußgeld nicht gerechtfertigt, dass Verfahren wurde eingestellt.

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Alkohol am Steuer

"Herr Rechtsanwalt, bei Alkohol am Steuer kommen wir um ein Fahrverbot nicht herum", signalisierte kürzlich eine Richterin am Amtsgericht Dresden in einem Bußgeldverfahren. Alkoholverstöße sind so gefährlich, dass hier ein Fahrverbot auch nicht ausnahmsweise gegen Erhöhung der Geldbuße, wie etwa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, entfallen kann. Der Laie fragt sich nun zu Recht, wo der Unterschied besteht. Das Risiko bei einer Fahrt mit zwei Bier einen Verkehrsunfall zu verursachen ist wohl kaum so hoch, wie wenn man mit 126 km/h bei zulässigen 50 durch die Stadt brettert. Damals kostete die Geldbuße den Betroffenen am Amtsgericht Kamenz etwa 800,00 Euro, aber drei Monate Fahrverbot sind weggefallen. (Zwar eine krasse Ausnahme, aber vor 2 Jahren so geschehen) Wenigstens konnte man in der Alkoholsache aus Dresden durch die lange Verfahrensdauer (8 Monate, wie fast immer) erreichen, dass die Betroffene das Fahrverbot in ihren Jahresurlaub verschieben konnte.

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Änderungen im Punktesystem

Hier das Wichtigste im Überblick:

Bei 8 Punkten ist Schluss - 1 Punkt für geringe Verstöße (Handy am Ohr) - 2 Punkte bei groben Verstößen (Alkohol am Steuer, Rotlichtverstöße, grobe Abstandsunterschreitungen) - bis zu doppelt solange Tilgungsfristen - keine Punkte für Verstöße gegen die Umweltplakettenpflicht - keine Möglichkeit des Punkteabbaus.

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Fahrverbot verschieben

Es kann viele Gründe geben, warum es auch trotz intensiver Verteidigung nicht möglich ist, ein Fahrverbot ganz zu umgehen. Trotzdem kann den Betroffen manchmal allein dadurch geholfen werden, wenn das Fahrverbot um einige Monate rausgezögert wird. Für den Ersttäter ordnet die Bußgeldstelle meist von sich aus an, dass das Fahrverbot spätestens 4 Monate nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam wird. Innerhalb dieser Frist kann das Fahrverbot dann "frei gewählt" werden. Ist diese im Gesetz vorgeschriebene Regelung nicht ausreichend oder weil man Wiederholungstäter ist nicht anzuwenden (so auch im Strafverfahren), kann man durch geschicktes Verhalten im Verfahren erreichen, dass das Fahrverbot trotzdem weit in die Zukunft gelegt wird. 

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Gutachterkosten beim Verkehrsunfall

Wer durch einen Verkehrsunfall unverschuldet einen Schaden an seinem Fahrzeug erleidet soll so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht geschehen. Um den Schaden zu bewerten muss dann oft ein Schadensgutachten erstellt werden. Nur dieses kann sichere Auskunft über die Verkehrssicherheit, den Widerbeschaffungswert, den Restwert, Die Reparaturdauer, Mietwagenzeit und ggf Nutzungsausfallentschädigung geben. Solche Gutachten kosten meistens nicht weniger wie 300,00 Euro und können ab und an sogar vierstellige Beträge erreichen. Nur wer zahlt den Gutachter?

Genau wie die Rechtsanwaltskosten der Schädiger. Nur was ist bei einer Teilschuld oder einer Schadensquote? Der Rechtsanwalt wird im Regelfall trotzdem vom Unfallgegner voll bezahlt, da er ja nur den Ersatzfähigen Schaden geltend macht.

Beim Gutachter haben sich die Geister bislang gestritten. Schließlich war für den Geschädigten nur der Teil des Schadens in der Höhe interessant, der vom Gegner ersetzt wird. Wie hoch der unersetzte Schaden ist interessiert in der Regel nicht. Somit waren viele Gerichte der Meinung, die Gutachterkosten sollen auch voll ersetzt werden. Anders entschied nun der BGH am 07.02.2012. Nach seiner Auffassung müssen auch die Gutachterkosten wie der Schaden (nicht aber die Rechtsanwaltskosten) der Quote entsprechend geteilt werden.

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Fahrverbot umgehen

Auch wenn man Jahrelang am Straßenverkehr unfallfrei und punktefrei teilgenommen hat, muss nach Meinung der meisten Oberlandesgerichte auch gegenüber einem Ersttäter wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts ab 31 km/h und ausserorts ab 41 km/h ein Fahrverbot zwingend verhängt werden, auch wenn es dem Betroffenen erhebliche Umstände macht und mit großen finanziellen Einbußen verbunden ist.

So ein Unsinn, denken wohl jetzt die Meisten und sind dabei in guter Gesellschaft. Neben den Amtsgerichten in Merseburg, Meißen, Bad Hersfeld, Pirna, Senftenberg, Jena, Löbau, Kamenz und Hainichen, um nur einige zu nennen, hat nun auch das Amtsgericht Riesa wieder bestätigt, dass mit guter Argumentation einem Verkehrssünder nicht das absolute "Aus" drohen muss, um das Fahrverbot in eine Geldbuße umzuwandeln. Hier genügte, dass der Betroffene das Auto für den Arbeitsweg benötigte und nur über ein geringes Einkommen verfügte. So wurden aus 160,00 Euro Geldbuße mit Fahrverbot 200,00 Euro ohne.

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Kaum zu glauben aber war: Das Amtsgericht Dresden verhängt eine Geldbuße in Höhe von 15,00 Euro wegen einer Überschreitung von 4 km/h

Was war geschehen? Dem Mandanten wurde vorgeworfen, auf der Stauffenbergallee in Dresden mit 54 km/h in einen mobilen Blitzer (Leica XV3) gefahren zu sein. Zulässig waren aber nur 30 km/h. Der Mandant wendete jedoch ein, dass es ihm unmöglich war das 30er Schild zu sehen. Auch nach einer umfangreichen Beweisaufnahme konnte die zuständige Richtern nicht sicher ausschließen, dass das 30er Zeichen nicht verdeckt war. Somit musste sie wohl oder Übel von zulässigen 50 km/h ausgehen. Damit die Staatskasse die bis dahin angefallen Verfahrenskosten nicht tragen muss kam es dann zu der eher "unüblichen" Verurteilung wegen 4 km/h.

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Verkehrsrecht Freital - Bußgeld wegen Vorsatz verdoppelt

Wahrscheinlich ist das Stadtsäckel in Freital, einer kleinen Gemeinde im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Dippoldiswalde, wieder mal leer. Anders lassen sich die fragwürdigen Methoden der Bußgeldstelle in Freital nicht erklären. Um an frisches Geld zu kommen hat sich schon die ein oder andere Gemeinde ins Gebüsch gehockt und an unsinnigen Stellen ihre Blitzer aufgestellt. Das reicht der Bußgeldstelle in Freital aber bei weitem nicht. Die Sachbearbeiter werfen den Verkehrssündern nun nach Aktenlage vor, vorsätzlich zu schnell gefahren zu sein und verdoppeln auf dieser Grundlage das Bußgeld. Zwar ist es laut Bußgeldkatalog grundsätzlich richtig, dass die Geldbuße bei vorsätzlicher Begehungsweise erhöht, ggf auch verdoppelt, wird. Aber wie weißt man den Vorsatz nach?  Wenn man sich nicht verplappert und sagt man hatte es eilig wird das wohl schwierig. So meint auch das OLG Dresden und das Gros der wesentlichen Oberlandesgerichte, dass man allein anhand der gemessenen Geschwindigkeit nicht auf eine vorsätzlich begangene Tat schießen kann. Aber das ist in Freital wohl noch nicht angekommen.

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Freital - Bußgeldstelle umgeht den Rechtsanwalt

Sicherlich ist es zwischen Rechtsanwälten und Bußgeldstellen keine Liebe, aber man respektiert sich, auch wenn man in der Sache hart verhandelt. Dazu gehört es vor allem auch, dass man sein Gegenüber nicht übergeht, sondern über alle wichtigen Verfahrensschritte rechtzeitig informiert, um so ein faires Verfahren zu ermöglichen. Anders in Freital. Dort teilte neulich ein Mitarbeiter mit, dass er dem Anwalt bewusst verfahrenswesentliche Unterlagen vorenthalten hat. Seine Begründung war, er habe gedacht, der Rechtsanwalt hätte kein Interesse mehr an dem Fall.... Praktischerweise waren dadurch auch alle Fristen verstrichen und das doppelte Bußgeld für die Stadtkasse gesichert.

Hat eine Behörde, die mit solchen Bandagen arbeitet ihren Anspruch auch Strafverfolgung nicht selbst längst verloren?

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Fahrverbot bei Blitzern kurz vor dem Ortsausgangsschild

Das Amtsgericht Jena hat nun in einer Bußgeldverhandlung entschieden, dass ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts dann nicht verhängt werden muss, wenn der Blitzer unmittelbar vor dem Ortsausgangsschild aufgestellt war. Für den Betroffenen eine günstige Entscheidung, da dies viele Amtsgerichte auch anders entscheiden. Hier war es aber so, dass der Betroffene punktefrei war und sich einsichtig zeigte. Zudem waren die Straßenverhältnisse großzügig gestaltet und der Ortsausgang fast unbebaut. Eine Gefährdung anderer war im konkreten Fall ausgeschlossen.

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Der "Schwarzlichtblitzer" in Meißen/Schottenbergtunnel ungeeicht

Die Geheimwaffe des Landratsamtes Meißen, der Schwarzblitzer im Schottenbergtunnel in Meißen. -ungeeicht- Kaum zu glauben aber war. Wie mir freundlicherweise neulich in einem Bußgeldverfahren mitgeteilt wurde, musste bei dem Blitzer im Schottenbergtunnel wegen Wartungsarbeiten eine Plexiglasscheibe erneuert werden. Dazu musste auch das Eichsiegel am Blitzer aufgebrochen werden. Damit war das Geschwindigkeitsmessgerät juristisch als ungeeicht zu betrachten. Die Folge ist damit, dass alle in diesem Zeitraum aufgenommenen Geschwindigkeitsmessungen vor Gericht unverwertbar wären. Wer also geblitzt wurde hat gute Chancen, Punkte und Fahrverbote zu umgehen.

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Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gem. § 315c StGB

In den vergangenen Jahren war es bis hin zu den Obergerichten strittig, ab welchem Betrag eine Sachen einen bedeutenden Wert im Sinne von § 315c StGB hat. Diese Frage ist deshalb sehr entscheidend, weil es bei der Gefährdung von Sachen mit bedeutendem Wert in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt. In Urteilen der Letzten Jahre finden sich Werte die bei 1500 DM beginnen und bis 1300,00 Euro, vereinzelt sogar bis 1500,00 Euro und in Ausnahmefällen sogar bis 2000,00 Euro reichen. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil, Az.: 4 StR 245/10 klargestellt, dass weiter der Betrag von 750,00 Euro entscheidend ist.

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Kein Fahrverbot bei überlanger Verfahrensdauer

Die Strafe soll der Tat auf dem Fuße folgen. So ist es jedenfalls der Wille des Gesetzgebers und dieser gilt auch im Verkehrsrecht. Der Grund dafür ist, dass der Täter durch die Strafe aus seinen Fehlern lernen soll. Dies wird aber zunehmend mit  unwahrscheinlicher, wenn zwischen Tat und Strafe viel Zeit verstreicht. Im Strafrecht wurde daher die so genannte Vollstreckungstheorie entwickelt, die nach richtiger Auffassung des Bußgeldsenates des OLG Hamm nun auch im Bußgeldrecht Anwendung finden soll.

Wird ein Autofahrer z.b am 24. Juli 2011 bei einer Geschwindigkeitsmessung innerorts  mit 35 km/h zu schnell ertappt, droht ihm in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat Dauer. Sucht er sich nun einen Rechtsanwalt für die Vertretung vergehen typischerweise bis zu vier Monaten, bis der Anwalt überhaupt Akteneinsicht erhält. Dann wandert der Vorgang irgendwann durch die Instanzen, sodass man sich meist nach einem Jahr vor Gericht wieder sieht. Bestätigt sich dann dort der Tatvorwurf, hat das Gericht nach Urteilsverkündung normalerweise 5 Wochen zeit, dass Urteil mit Fahrverbot zu begründen. Hat man rechtzeitig ein Rechtsmittel eingelegt, kann man dieses dann in einer weiteren Monatsfrist begründen. Das Rechtsmittelgericht entscheidet dann meist erst nach einer Zeit von 18-24 Monaten nach der Tat. Hält das Urteil des Amtsgerichtes, müsste nun nach fas zwei Jahren ein Fahrverbot angetreten werden.  Angenommen der Autofahrer ist die gesamte Zeit nun ohne Punkte in Flensburg gefahren. Was soll er nach 2 Jahren noch aus dem Fahrverbot lernen, wenn er die letzten Jahre gezeigt hat, dass er aus seinen Fehlern gelernt hat? Nichts, wie jetzt das OLG Hamm erkannt hat. Damit soll in diesen Fällen das Fahrverbot auf die Verfahrensdauer angerechnet werden.

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Abrechnung auf Gutachtenbasis bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Der BGH hat in den letzten Jahren zahlreiche Entscheidungen dazu getroffen, ob, wann und wie Fahrzeugschäden auf Gutachtenbasis abgerechnet werden können. Fraglich ist nun, ob diese Grundsätze auch auf gewerblich genutzte Fahrzeuge zu übertragen sind.

Grundsätzlich muss man dies bejahen, denn der Schaden ist bei privaten und gewerblich genutzten Fahrzeugen von der technischen Seite her identischen. Nur können sich dann Unterschiede ergeben, wenn der Unternehmer sein Fahrzeug von vornherein nie zum Markenhändler bringt, sondern selbst günstig repariert. So etwa ein Fuhrunternehmer oder Landwirt mit eigener Werkstatt. Hier scheinen bei der Abrechung auf Gutachtenbasis einige Besonderheiten zu beachten sein, die durchaus dazu führen können, dass nur billig abgerechnet werden kann. Entschieden ist ein solcher Fall bislang wohl noch nicht, sodass hier stets Vorsicht geboten ist.

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Alkohol am Steuer - Versicherung leistungsfrei?

Baut man mit Alkohol am Steuer einen Unfall im Straßenverkehr, droht nicht nur der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315c StGB), sondern oft wird auch die Kaskoversicherung leistungsfrei und die Haftpflichtversicherung fordert den ersetzten Fremdschaden zurück. Doch hier hat jetzt der BGH Az: IV ZR225/10 einige Einschränken vorgenommen. Nach Abschaffung des "Alles oder Nichts Prinzips" in der Reform des Versicherungsrechts kommt es nun auf den Einzelfall an, ob die Versicherung bei Alkohol am Steuer (also Grober Fahrlässigkeit) zahlen muss oder nicht. Nach Meinung des BGH kann es in krassen Ausnahmefällen zu einer Kürzung auf Null kommen. In der Regel wird man aber eine Quote im Verhältnis zum Verschulden finden müssen. Im konkreten Fall war der Fahrer mit weit über zwei Promille gegen eine Laterne gefahren. Das Gericht meint hier, dass hier möglicherweise ein Fall von Schuldunfähigkeit vorliegt und zieht den  bemerkenswerten Schluss, dass Schuldunfähige nicht grob Fahrlässig handeln können.

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Gutachterkosten bei Teilschuld

Oft ist bei einem Unfall im Sinne des Verkehrsrechts nicht klar, wer den Schaden zu tragen hat. All zu oft stellt sich nach langem Hin und Her heraus, dass sich die Unfallbeteiligten den Schaden im Rahmen einer Quote teilen müssen. Die Frage die sich hier anschließt ist, wer die zur Schadenfeststellung notwendigen Gutachterkosten tragen muss. Ein Schadensgutachten kostet bei einem Sachschaden von 1500,00 Euro meist allein mehr als 400,00 Euro.

Die Versicherungen haben bisher die Auffassung vertreten, die Gutachterkosten seien entsprechend der Haftungsquote zu teilen. Dies kann aber nach hiesiger Auffassung nicht richtig sein. Schließlich wird das Gutachten nur erstellt, um den vom Gegner zu ersetzenden Schaden beweissicher zu bewerten. Denn dem Geschädigten ist die Höhe des nicht ersatzfähigen Schadens in der Regel egal. Somit gehören die Gutachterkosten zu den Schadensfeststellungskosten und sind daher vol vom Gegner zu ersetzen. Auf eine Quote kommt es dabei nicht an. So entschied wie bereits berichtet das AG Siegbach und nun auch das OLG Rostock (Quelle) Die beteiligten Versicherungen mussten die Gutachterkosten trotz Teilschuld voll übernehmen. Anders wohl nun das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 15.03.2011. * Veraltet, BGH nun wohl immer Teilung nach Quote

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Muss die Staatskasse die Anwaltskosten im Bußgeldverfahren tragen?

Wenn sich der Bußgeldbescheid vor dem Bußgeldrichter bestätigt sicherlich nicht, denn der schuldige Bußgeldsünder muss die Verfahrenskosten (fast) immer tragen. Aber auch wenn die Tat nicht nachgewiesen werden kann bleibt der Betroffene oft auf den beträchtlichen Anwaltskosten sitzen. Zwar werden die Verfahrenskosten der Staatskasse auferlegt, die Auslagen (Anwaltskosten) des Betroffenen aber in der Regel nicht. Das erscheint zwar unfair, ist aber entgegen dem Gesetzeswortlaut die gängige Praxis der Bußgeldgerichte. Eine Lanze für die zu Unrecht betroffenen hat nun das Amtsgericht Tiergarten in Berlin in einer Bußgeldentscheidung getroffen. Hier war das Fahrerfoto so schlecht, dass eine Identifizierung unmöglich war, jedoch die Täterschaft auch nicht ausgeschlossen werden konnte. - Eigentlich ein typischer Fall die Anwaltskosten auf den Betroffenen abzuladen. Das Amtsgericht in Berlin war aber der Meinung, die Bußgeldstelle hätte selber von Anfang an erkennen können, dass die Beweise im konkreten Fall völlig ungeeignet waren. Aufgrund der schlechten schwarz/weiß Bilder in Bußgeldakten ein relativ häufiger Fall. Weil hier nach Meinung des Gerichts das weitere Verfahren völlig überflüssig war, wurden hier (richtigerweise) auch die Anwaltskosten der Staatskasse übertragen.

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Tanken ohne zu bezahlen - nicht "nur" Betrug

Wer an einer Tankstelle absichtlich davonfährt ohne die Tankrechnung zu bezahlen, geht ein hohes Risiko ein. In der Regel setzt er sich einem Verfahren im Strafrecht aus und riskiert eine Verurteilung oder einen Strafbefehl wegen Delikten wie Betrug und Diebstahl. Das führt zwar nicht unbedingt sofort ins Gefängnis, jedoch muss man mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Aber auch wenn man das Bezahlen einfach nur vergisst, muss man die dadurch entstehenden Anwaltskosten und auch anfallende Detektivkosten tragen. So entschied neulich der BGH AZ.: VIII ZR 171/10

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Die Beweislast für einen Mangel trägt der Käufer, auch für eine fehlgeschlagene Nachbesserung.

So entschied nun erneut der BGH VIII ZR 266/09 und verfestigte damit seine ständige Rechtsprechung. In dem konkreten Fall wollte ein Autokäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, weil sein Fahrzeug wiederholt Mängel aufwies, die der Verkäufer trotz mehrmaliger Nachbesserungsversuche nicht beheben konnte. Hier konnte der Käufer zwar beweisen, dass das Fahrzeug auch nach der Nachbesserung einen Mangel hatte, unklar war aber, wann der Mangel entstanden ist. Der BGH urteilte hier, dass wenn nach der Nachbesserung der selbe Mangel vorliegt wie vorher der Käufer nicht beweisen muss, dass der Mangel vor- und nachher auch auf der selben Ursache beruht.

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Ort der Nacherfüllung im Kaufrecht

Mit Urteil vom 13.04.2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH), Az VIII ZR 220/10 entschieden, wo sich der Ort der Nacherfüllung im Kaufrecht befindet. Wobei "entschieden" etwas ungenau ist. Der BGH sagt sinngemäß, dass der Ort der Nacherfüllung im Kaufrecht, wenn nichts vereinbart wurde, im Einzelfall zu ermitteln ist. Es gibt also kein genaues Schema nach dem man sich orientieren kann. Nach den maßgeblichen Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, muss nach Art. 3 Abs. 3 die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen. Man könnte also denken, der Verkäufer muss die Kaufsache an dem Ort nachbessern wo sie sich befindet. So entschied der BGH jedenfalls noch  am 08.01.2008 in seiner Entscheidung X ZR 97/05. Anders überraschend hier. Hier reichte eine verstrichene Frist zur Nachbesserung nicht aus. Nach Meinung des BGH hätte der Käufer hier einen defekten Campinganhänger von Frankreich nach Deutschland bringen müssen. Mal sehen wie der BGH beim nächsten mal entscheidet.

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Abrechnung bei Totalschaden nach Eigenreparatur

Der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall kann auf Gutachtenbasis Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts grundsätzlich nur abrechnen, wenn er den PKW mindestens 6 Monate weiternutzt.
Vor Ablauf dieser 6-Monatsfrist kann der Unfallgeschädigte regelmäßig nur Kosten ersetzt verlangen, wenn er den konkret angefallenen Reparaturaufwand geltend macht. Eine Fiktive Abrechnung ist hier nur bis zur Höhe des Widerbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) möglich. So entschied jetzt der BGH 6. Zivilsenat, Urteil vom 23.11.2010 - VI ZR 35/10

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Regulierungsfrist des Versicherers nach einem Verkehrsunfall

Der KFZ-Versicherung ist nach einem Unfall im Straßenverkehr eine angemessene Frist zur Prüfung Ihrer Einstandspflicht und Regulierung der Schäden zuzubilligen. Viele Versicherer versuchen diese Frist damit in die Länge zu ziehen, weil sie die Ermittlungsakte noch nicht eingesehen haben. Dieser Verzögerung hat nun das OLG München 10. Zivilsenat, Beschluss vom 29.07.2010 - 10 W 1789/10 einen Riegel vorgeschoben.

Das Gericht geht von einer Frist von 4 Wochen aus. Ob die Ermittlungsakte vorliegt ist für die Frist ohne Belang.

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Absehen vom Fahrverbot | Fahrverbot umgehen

Für die meisten Autofahrer ist neben den Punkten in Flensburg das Fahrverbot das Hauptproblem. Immer wieder fragen Betroffene nach dem erhalt eines Bußgeldbescheides an, ob es eine Möglichkeit gibt, das Fahrverbot zu umgehen oder das Fahrverbot in eine Höhere Geldstrafe umzuwandeln. Vor zwei bis drei Jahren war dies noch ohne weiteres möglich. Ein freundlicher Anruf in der Behörde genügte. Da dieses Verhalten aber fast zum Volkssport wurde, haben die Gerichte nunmehr sehr strenge Anforderungen an das Absehen vom Fahrverbot entwickelt. Das AG Miesbach hat mit Urteil vom 04.10.2010, Aktenzeichen: 1 OWI 57 JS 26159/10 festgestellt, dass die Teilnahme an einen Aufbauseminar bei einem Ersttäter das Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen kann. Ähnlich hätte auch das Amtsgericht Dippoldiswalde in einem ähnlichen Verfahren entschieden. Die Sache hatte sich jedoch zuvor anderweitig erledigt.
 

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- Autokauf von Privat - Gewährleistungsausschluss - ADAC Kaufvertrag

Verspricht ein Verkäufer in einem Internetinserat, hier ein Angebot bei der Internetplattform "ebay" das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften von einem PKW, kann er sich später nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen. So entschied neulich das Amtsgericht München AZ:122 C 6879/09

Der Verkäufer inserierte hier einen PKW der einen Tempomat haben sollte und schloss die Gewährleistung mittels ADAC Kaufvertrag aus. Später stellte sich heraus, dass der Gebrauchtwagen keinen Tempomat hatte. Der Käufer konnte vom Vertrag zurücktreten.

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- Verwertbarkeit einer Blutprobe nach einer Trunkenheitsfahrt

Das OLG Celle hat nun am Rande einer Revisionsentscheidung noch einmal klar gestellt, dass eine Blutentnahme im Strafverfahren in der Regel durch einen Richter und nicht durch den Staatsanwalt oder gar die Polizei angeordnet werden muss. OLG Celle 2. Strafsenat, Beschluss vom 11.08.2010 - 32 Ss 101/10. Das Gesetz ist hier nach Meinung des Gerichts eindeutig. Wird der Richtervorbehalt etwa deshalb umgangen, weil in den Nachtstunden kein Richter zu erreichen ist, liegt ein Organisationsmangel der Justiz vor, der dem Betroffenen nicht angelastet werden darf. Die Blutprobe ist danach unverwertbar.

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- Haftung des Minderjährigen beim Unfall im Straßenverkehr

Ein Minderjähriger kann in besonderen Ausnahmefällen für einen Unfall mit einem Auto auch allein und voll haften. So entschied jetzt kürzlich das Kammergericht in Berlin mit Urteil vom 24.06.2010 - 12 U 178/09. Dieses Urteil verletzt einmal mehr die goldene Regel des Zivilrechts "Kinder haften nicht". Der Fall stellt sich stark vereinfacht so dar, dass ein Kind eine Absperrung zur Fahrbahn überklettert hat und sich von einem rückwärts fahrenden Auto, welches von dem Kind gesehen wurde, anfahren ließ.

Richtig ist zwar, dass Kinder im Straßenverkehr keinen absoluten Schutz genießen können. Das Urteil erscheint aber trotzdem falsch. Zum einen hat der Autofahrer hier beim rückwärts Fahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Zum anderen hat das Kind grob fahrlässig eigene Sorgfaltspflichten verletzt. Damit wäre die Haftung wohl bei 50:50 anzusetzen. Zu berücksichtigen ist jedoch die eindeutige gesetzliche Intention, dass der Kraftfahrer mit seinem Fahrzeug eine enorme Gefahrenquelle schafft. Für diese Haftet er nur wegen dem Betrieb. (sog. Betriebsgefahr) Damit muss sich zumindest eine überwiegende Haftung des Kraftfahrers ergeben.

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- Abrechnung auf Neuwagenbasis

Will ein geschädigter seinen zerstörten Unfallwagen auf sog. Neuwagenbasis abrechnen, darf der Wagen grundsätzlich nur einen Monat alt sein, keine 1000 Kilometer gelaufen sein und, der Geschädigte muss sich zeitnah tatsächlich einen fabrikneuen Ersatzwagen anschaffen. Andernfalls hat er nur Anspruch auf Erstattung des Wiederbeschaffungswertes. So entschied nun das LG Dessau-Roßlau mit Urteil vom 30.06.2010 - 4 O 109/10

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- Irreführend: Jahreswagen, Vorführwagen 1. Hand

Bei der Bezeichnung als Jahreswagen, 1. Vorbesitzer, 1. Hand darf der Verbraucher regelmäßig erwarten, dass das Fahrzeug tatsächlich nur von einem engen Personenkreis und nicht gewerblich genutzt wurde. Die Bezeichnung umschreibt gerade nicht nur formal die Eintragungen im Fahrzeugbrief. So jedenfalls urteilte das OLG Hamm, I-4 U 101/10

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- Nutzungsausfallgeld auch bei Rücktritt wegen eines Mangels

Der BGH hat mit Urteil des 8. Zivilsenat, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09 entschieden, dass ein Gebrauchtwagenkäufer neben der Rückgewähr des Kaufpreises bei vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung hat.

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-Bildaufnahmen bei Abstandsmessungen in Sachsen weiter oft unzulässig

Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 bleiben zahlreiche Bildaufnahmen und Blitzer weiterhin unzulässig. So entschied jetzt zum Beispiel das Amtsgericht Meißen für das Brückenabstandsmessverfahren VKS. Zwar erkennt auch die Meißner Bußgeldrichterin § 100h StPO als Rechtsgrundlage für Bildaufnahmen zur Identifizierung an, prüft dessen Voraussetzungen aber in bemerkenswerter und geradezu lehrbuchartiger Manier. So ist richtigerweise zu fordern, dass die Messung die Grundlage der Bildaufzeichnung ist auf einem Anfangsverdacht beruht. Ein solcher Verdacht kann im Gegensatz zur oft oberflächlichen und zielorientierten Prüfung anderer Amtsrichter nicht nur aus bloßen Schätzungen oder internen Dienstanweisungen resultieren.  Sonst sind die Aufnahmen wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unverwertbar, so die Richterin in Meißen.

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- "Neues" Blitzerurteil 2010 - BVerfG bestätigt § 100 h StPO als Rechtsgrundlage für Videomessung

Mit der Entscheidung vom 05.07.2010, Az. 2 BvR 759/10 bestätigt das Bundesverfassungsgericht nun die gängige Praxis zu Blitzerfotos und Videomessungen. Nach Ansicht des Senats ist es nicht zu beanstanden, wenn die Gerichte Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auf § 100 h StPO stützen. Trotzdem ist die neue Entscheidung des höchsten Gerichts kein Freibrief. Vielmehr muss nun zusätzlich stets geprüft werden, ob die Fotos tatsächlich verdachtsabhängig angefertigt worden sind. Verdachtslose Aufnahmen sind wie bisher unverwertbar. Ob bei Aufnahme des Fotos ein Anfangsverdacht vorlag, muss durch Befragung der Messstellenleiter in der Gerichtsverhandlung erkundet werden.

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- Neuer Blitzer am Carolaplatz in Dresden

Quasi übernacht wurde im Herbst 2010 in Dresden direkt auf dem Carolaplatz ein neuer Blitzer aufgestellt. Besonders Linksabbieger müssen sich hier in Zukunft vorsehen. Das umfahren der Roten Ampel zum umgehen des Ampelstaus ist gerade hier zur beliebten Marotte geworden. Die Stadt versucht der Sache nun mit dem neuen Rotblitzer Einhalt zu gebieten. Seit Juni 2011 ist jetzt auch ein weiterer "Testblitzer" am Carolaplatz aufgestellt. Dieser soll zukünftig die Verkehrssünder abfangen, die im letzten Moment noch links abbiegen, um die Rote Ampel zu umfahren.

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- Abschleppen unverhältnismäßig

Das Abschleppen von falsch geparkten Autos kann insbesondere in den Fällen unverhältnismäßig sein, wenn die Behörde eine besondere Nachforschungspflicht hat. In der Vergangenheit wurde die zum Beispiel dann angenommen, wenn der der Kraftfahrer seine Telefonnummer hinter der Windschutzscheibe deponiert hat. Nun nimmt das Verwaltungsgericht Trier 1 K 677/09.TR eine Nachforschungspflicht auch dann an, wenn Dritte die Polizeibeamte auf den Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs aufmerksam machen und dieser zeitnah erreichbar ist.

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- Baustellenampel grüne Lampe defekt.

Vorsicht war Ende 2010 auf der Melanchthonstraße / Hoyerswerdaer Straße in Dresden geboten. Dort geht bei einer Baustellenampel das grüne Licht nicht, bzw. leuchtet so schwach, dass man es nicht erkennen kann. Rotlichtverstöße dürften hier nicht zu ahnden sein. Problematisch ist es nur, wenn es zum Unfall kommt. Hier ist die Schuldfrage oft schwierig. Günstigstenfalls haftet hier der Betreiber der Ampelanlage. Trotzdem ist Vorsicht geboten.

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- Starenkästen dürfen blitzen

Zu dieser, wenn auch meiner Meinung nach falschen Ansicht, ist das Amtsgericht Gifhorn in seinem Urteil von Anfang April 2010 gekommen. Das Amtsgericht stützt Geschwindigkeitsmessungen mit fest installierten Blitzern auf § 100 h StPO und geht davon aus, dass der Anfangsverdacht durch das einstellen eines grenzwertes am Messgerät begründet wird. Ein erstaunliches Urteil, gerade weil der Richter bis vor wenigen Wochen selbst noch als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht gearbeitet hat.

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- Fahrradfahrer ohne Licht

Hat ein Radfahrer ohne Licht oder sonstige Beleuchtung bei Dunkelheit einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug welches nach links abbiegt trifft den Radfahrer unter Umständen eine Mithaftung von 30 Prozent. So entschied jetzt  das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 07.01.2010 - 22 U 153/09

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- Radfahrer und Auto

Stößt ein Fahrradfahrer mit einem PKW auf dem Fußweg / Gehweg zusammen, weil der Radfahrer in die falsche Fahrtrichtung gefahren ist, muss der Zweiradfahrer seinen Schaden allein tragen. So entschied jetzt das Amtsgericht Darmstadt mit Urteil vom 12.02.2009 Az: 304 C 181/08

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- nicht angeschnallt

Fährt ein Autofahrer nicht angeschnallt und und wird so in einen Verkehrsunfall verwickelt, muss er nicht in jedem Fall mit der Kürzung seiner Ansprüche wegen einem Mitverschulden rechnen. So entschied jetzt beispielsweise das OLG Karlsruhe am 18. 02.2010. Az: 14 U 42/08. Hier war es so, dass der Fahrer angeschnallt wesentlich schwerer verletzt worden wäre als unangeschnallt. Sein Mitverschulden wirkte sich nicht schadensmindernd aus.

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- 130 Prozent Regel

Das OLG Celle hat mit Urteil vom 02.12.2009 entschieden, dass auch ein Unternehmer an einem gewerblich genutzten Anhänger solch ein starkes Integritätsinteresse haben kann, dass er gleich den Privatpersonen Unfallschäden auf Basis der 130 Prozent Regel abrechnen darf. Es kommt weder darauf an, dass der beschädigte Gegenstand einen Motor noch ein geigen Lenkung hat. Vielmehr muss auch die Vertrautheit in der Benutzung in das Erhaltungsinteresse eingerechnet werden. AZ. 14 U 123/09

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- Vorsicht vor Dachlawinen.

Gerade in den letzten Wintermonaten steigt die Gefahr, das parkende Autos von Dachlawinen oder von Dächern abfallenden Eiszapfen beschädigt werden. Solche Schäden gehen schnell in die Tausende Euro bis hin zum Totalschaden. Die Kaskoversicherung kommt hier nicht immer auf und kostet dann den Schadensfreiheitsrabatt. Allerdings bestehen oft gute Chancen, den Schaden vom Hausbesitzer ersetzt zu bekommen. Zwar gibt es in Sachsen keine generelle Pflicht zum anbringen von sog. Schneefangittern, jedoch ist der Hausbesitzer zur Verkehrssicherung und damit zum beseitigen der Eiszapfen und gefährlichen Dachlawinen auf Verkehrsflächen verpflichtet.

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- Ein Mercedes darf nicht Quietschen

Jedenfalls darf ein über 70.000,00 Euro teurer Mercedes beim Bremsen nicht so sehr Quietschen, dass das Geräusch im Fahrgastraum zu hören ist. Selbst wenn die Funktion der Bremsen nicht beeinträchtigt ist. So jedenfalls entschied jetzt das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht mit Urteil vom 25.07.2008

Az:14 U 125/07

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- Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung

Der BGH entschied mit Urteil vom 20.Oktober 2009 Az: VI ZR 53/09, dass auch der Eigentümer eines knapp 10 Jahre alten Autos bei fiktiver Anrechnung der Reparaturkosten die Stundenverrechnungssätze der regional ansässigen Markenvertragswerkstätten verlangen kann, sofern er nur nachweist, dass er sein Fahrzeug auch in der Vergangenheit in solchen Werkstätten hat warten und instand setzen hat lassen. Den Nachweis am Interesse an einer Reparatur in einer Markenwerkstatt erbringt der Geschädigte auch durch späteren Nachweis der Reparatur. (Wobei dann wohl im Grunde keine fiktive Abrechnung vorliegt)

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- Kein Fahrverbot bei Alkoholgenuss:

Das Oberverwaltungsgericht Reinland Pfalz hat nun entschieden, dass es einem Fahrradfahrer, der betrunken mit dem Fahrrad angehalten wird, das Radfahren nicht verboten werden kann. Wer hätte das gedacht ?! Az.:10 B 10930/09.OVG

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- Rügepflicht beim Handelskauf:

Bei einem Handelskauf nach § 377 HGB trifft den Käufer die Rügeobliegenheit auch dann, wenn der Verkäufer den Kaufgegenstand auf Veranlassung des Käufers an einen Dritten abliefert. Der Käufer muss dafür sorgen, dass der Dritte ihn sobald wie möglich von Mängeln unterrichtet. So jetzt OLG Karlsruhe 7. Zivilsenat, Urteil vom 05.11.2008 - 7 U 15/08

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- Abschleppkosten vom Privatgrundstück:

Wer sein Fahrzeug unberechtigt auf einem Privatgrundstück abstellt begeht "verbotene Eigenmacht". Der Grundstückseigentümer darf das störende Fahrzeug grundsätzlich abschleppen lassen und die Kosten dafür vom Fahrer (nicht Halter) ersetzt verlangen. So entschied jetzt der BGH (Urteil vom 05.06.2009 - V ZR 144/08)

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- Nachlackierter Gebrauchtwagen nicht zwingend Mangelhaft

Jedenfalls dann nicht, wenn der Originallack nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Eine Fachgerechte Neulackierung ist nach Ansicht des BGH (VIII ZR 191/07) nicht geeignet, eine unbehebbare Mangelhaftigkeit zu bewirken.

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- Wertersatz beim Umtausch mangelhafter Ware

Wird eine mangelhafte Kaufsache wegen eines Gewährleistungsrechts gegen eine Ersatzsache getauscht, muss ein Verbraucher für die Nutzung der alten Sache keinen Wertersatz leisten. So entschied jetzt europarechtskonform der BGH III ZR 200/05 Dies dürfte auch bei einem mangelhaften Neuwagen gelten.

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- Abrechnung auf Neuwagenbasis

Eine Abrechnung auf Neuwagenbasis ist nur dann möglich, wenn wegen schadensbedingter Ungewissheit tatsächlich ein neues Fahrzeug angeschafft wird. So jetzt OLG Schleswig 7. Zivilsenat, Urteil vom 18.12.2008 - 7 U 21/08

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Ich bin kein ADAC Vertragsanwalt, kann aber trotzdem mit der ADAC-Rechtschutz abrechnen.

Warum bin ich kein ADAC Anwalt? Ganz einfach, weil mich der ADAC nicht wollte... Aber Spaß bei Seite. Der ADAC hat viele gute Vertragsanwälte, denen ich auch einen Teil meiner Ausbildung verdanke. Aber nicht umsonst heißt es: "Wessen Wein ich trink, dessen Lied ich sing." Und in meinen Augen ist der unabhängige Anwalt der ideale Interessenvertreter. Jede Beziehung zu einer Versicherung birgt jedenfalls im Grunde die Gefahr, dass man sich, wenn auch unbeabsichtigt, nach deren Vorlieben richtet.

Am Beispiel: In einem Bußgeldverfahren ging es um 70,00 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Weil der Führerschein in Gefahr war, musste ein aufwendiges Verfahren mit vielen Gutachten zum Preis von über 5000,00 Euro betreiben werden. Wäre ich ein Vertragsanwalt gewesen, hätte ich mich im Verfahren oft gefragt, ob dass ein oder andere Gutachten aus Kosten-Nutzen Gründen wirklich nötig gewesen wäre und es eventuell aus Angst um meinen Vertragsstatus nicht eingeholt. Der Mandant und dessen Rechtschutz hatten in diesem Fall Glück und das Verfahren wurde nach 2 Jahren auf Kosten der Staatskasse beendet.

Aber es hätte auch die Versicherung treffen können. Und ob die mich dann noch gemocht hätte?

Abrechnen kann ich als Anwalt aber wie jeder andere auch mit jeder Versicherung, also auch mit dem ADAC-Rechtschutz.

 sitemap Datum: 17.05.2013

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Hier finden Sie zukünftig Anwälte in Dresden, die in den Gebieten Medienrecht, Baurecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Verbraucherschutz und Sozialrecht tätig sind. 

Link zu anderen Anwälten in Dresden und Umgebung.

Rechtsanwälte in Radebeul:

Rechtsanwalt Paul Raum (Arbeitsrecht Radebeul)

Rechtsanwälte in Dresden:

Rechtsanwalt Andreas Suska, Rechtsanwalt Strafrecht (IS)

Rechtsanwalt Holger Müller, Anwalt Baurecht (IS),

Rechtsanwältin Heike Schreiter

Rechtsanwälte in Riesa:

Rechtsanwalt Martin Volkmann

Rechtsanwälte in Meißen:

Rechtsanwältin Catrin Dürichen

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Für Kollegen...

Auf Anwaltssuche: Anwälte, Verkehrsanwälte und Fachanwälte in Dresden und Umgebung bis an die Grenzen von Leipzig und Chemnitz (Pirna, Riesa, Coswig, Radebeul, Kemnitz, Radeberg, Radeburg, Weixdorf, Klotzsche, Hellerau, Wilschdorf, Wilsdruf, Jessen, Prolis, Gompitz, Meißen, Moritzburg, Langebrück, Dippoldiswalde, Reick, Nickern, Gorbitz, Neustadt, Leubnitz, Leutewitz, Strießen, Prießnitz, Blasewitz, Weißer Hirsch, Mobschatz, Rähnitz, Alt Franken, Löbtau, Tolkewitz, Cotta, Plauen, Bühlau, Weißig, Heidenau, Pillnitz, Liegau Augustusbad, Südvorstadt, Kamenz, Hoyerswerda, Leißnig, Döbeln, Kamenz, Freiberg, Nossen und Freital)  können hier gern Ihre "Visitenkarte" hinterlassen. Ein Anspruch auf Eintragung besteht allerdings nicht. Insbesondere Rechtsanwälte im Verkehrsrecht, (allg. Verkehrsrechtler) und Fachanwälte mit dem Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht" sind zum Informations- und Erfahrungsaustausch herzlich willkommen. Ebenso Rechtsanwälte mit Interessen- oder Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht und Fachanwälte für Strafrecht. Terminsvertretung Dresden

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehme ich gern entgegen. Dresden, Rechtsanwalt Alexander Kaden.

Genauso freue ich mich über andere nützliche Hinweise zu den  Themen Oldtimer, Treffen, Clubs, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Alkoholtest und Bußgeld.

 

Aktualisiert am 17.05.2013

Aktuelle Information:

- Rechtschutzversicherungen zahlen in Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit, neben Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten, auch die Auslagen und Gebühren,  die vom Ordnungsamt als Bußgeldstelle auf die Geldbuße aufgeschlagen werden. Informationen zum Verkehrsrechtschutz sind hier.

 kaden@rechtsanwalt-kaden-dresden.de

Rechtsanwaltsbüro Alexander Kaden, Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden Tel.: 01739473737 / 03518908169

Rechtsanwalt Alexander Kaden, Königsbrücker Landstraße 29b, 01109 Dresden

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Spruch: Spezialisierung ist der erste Weg zum Allroundgenie. Einseitige Spezialisten sehen die Welt jedoch nur in Nischen.

Hier geht es bald zu Standorten in von Rechtsanwälten mit Tätigkeitsfeld im Verkehrsrecht in Leipzig, Chemnitz und Nossen. Anmeldung von Kollegen erwünscht.

Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht

Illegal unzulässig, also nicht mehr zulässig und verboten worden und deshalb kein Beweis mehr sind Blitzerfotos, auch mit Handy am Ohr. Blitzer kosten, Blitzer strafen, geblitzt worden auf der Autobahn, wie teuer sind Blitzer bei Geschwindigkeitsübertretungen, wann tritt Verjährung ein, wenn man beim überholen gelasert worden ist. BGH Urteil zu Blitzerfotos, fehlerhafte Radarmessung in Sachsen, fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung und rechtswidrige Lasermessung. hier

Rechtsanwalt Dresden Verkehrsrecht

Herzlichen Dank für die hilfreiche Begleitung meiner Ausbildung im Referendariat an Herrn Rechtsanwalt Kuck-

lick, Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt

Rechtsanwalt Alexander Kaden, Fachanwalt für Verkehrsrecht